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   OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87   

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https://dejure.org/1989,20769
OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87 (https://dejure.org/1989,20769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.1989 - 3 U 243/87 (https://dejure.org/1989,20769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 3 U 243/87 (https://dejure.org/1989,20769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
    Er will insbesondere den Empfänger nicht uneingeschränkt zur Rückgewähr verpflichten, d. h. ihm nicht die volle Beweislast dafür belassen, dass dieser auf das Empfangene ein Recht hatte (vgl. BGH NJW 84, 2826, 2827; BGH NJW 83, 1111).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
    Er will insbesondere den Empfänger nicht uneingeschränkt zur Rückgewähr verpflichten, d. h. ihm nicht die volle Beweislast dafür belassen, dass dieser auf das Empfangene ein Recht hatte (vgl. BGH NJW 84, 2826, 2827; BGH NJW 83, 1111).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
    Vorbehalte solcher Art aber hindern nicht, die Leistung als Erfüllung (§ 362 BGB) zu werten (s. BGH, aaO; ferner BGH NJW 82, 1147, 1148; BGH NJW 82, 2301, 2302).
  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
    Vorbehalte solcher Art aber hindern nicht, die Leistung als Erfüllung (§ 362 BGB) zu werten (s. BGH, aaO; ferner BGH NJW 82, 1147, 1148; BGH NJW 82, 2301, 2302).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80

    Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus Feuerversicherung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
    Auf die hiergegen vom Kläger verfolgte Revision wurde letzteres Erkenntnis durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.10.1980 (IVa ZR 12/80) aufgehoben und die Sache an den Berufungsrichter zurückverwiesen, welcher sodann - nach weiterer Beweisaufnahme - dem Deckungsschutzbegehren des Klägers gegen die Beklagte mit Urteil vom 23.9.1982 stattgab.
  • RG, 05.07.1921 - VII 519/20

    Versicherung; Rechte der Hypothekengläubiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
    Dass es sich solchenfalls um einen eigenen Anspruch der Bank handelte (vgl. RGZ 102, 350; OLG Hamm JR 33, 257) und nicht um einen aus dem Realgläubiger-Pfandrecht an der Forderung des Versicherungsnehmers hergeleiteten, änderte insoweit an Gegenstand und Höhe der Verbindlichkeit des Versicherers nichts.
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