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   OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02   

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https://dejure.org/2003,3185
OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02 (https://dejure.org/2003,3185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2003 - 11 U 23/02 (https://dejure.org/2003,3185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2003 - 11 U 23/02 (https://dejure.org/2003,3185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 BGB, § 9 UrhG, § 97 UrhG
    Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musiktiteln eines bestimmten Künstlers: Trennbarkeit von Künstlerexklusivvertrag und Titelverwertungsvertrag; Fortbestand eines Verlagsvertrages trotz Nichtigkeit des Künstlervertrages

  • aufrecht.de

    Künstlerexklusivvertrag und Titelverwertungsvertrag kein einheitliches Rechtsgeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von Verlagsverträgen; Außerordentliche Kündigung von Verlagsverträgen; Teilnichtigkeit von Verträgen; Sittenwidrigkeit von Künstlerverträgen; Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäftes von Künstlerverträgen und Verlagsverträgen; Anforderung an die ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Künstlerexklusivvertrag

    § 9 UrhG

  • Judicialis

    BGB § 139; ; UrhG § 9; ; UrhG § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139; UrhG § 9; UrhG § 97
    Künstlerexklusivvertrag und Titelverwertungsvertrag als einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne von § 139 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 616
  • NJW 2005, 1008 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 144
  • GRUR 2004, 144
  • ZUM 2003, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02
    Auch die Beendigung eines Betreuungsvertrages (Promotion und Management) führt nicht zugleich zur Beendigung von zwischen denselben Parteien bestehenden Verlagsverträgen (BGH GRUR 1982, 41, 44 ­ Musikverleger III).

    Das Recht zur Kündigung eines Musikverlagsvertrages steht den Urhebern verbundener Werke, die gemeinsam verwertet werden, nur gemeinsam zu (BGH GRUR 82, 41 ­ Musikverleger III).

  • OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 6 U 65/02

    Sittenwidrigkeit eines Künstlervertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02
    Aber auch wenn der Künstlervertrag des Klägers mit der P. GmbH gemäß § 138 BGB insgesamt wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, wie das OLG Karlsruhe entschieden hat ( Urteil vom 09.07.2003 ­ 6 U 65/02), führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Verlagsverträge, weil der Künstlervertrag und die Verlagsverträge kein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne von § 139 BGB darstellen.
  • BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70

    Musikverleger II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02
    Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine besonders enge Verbindung von Komponist und Textdichtern handelt (BGH GRUR 1973, 328 ­ Musikverleger II).
  • OLG Hamburg, 03.03.1994 - 3 U 21/93

    Werbesong

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02
    Maßgeblich ist, dass er auf einer gegebenenfalls auch stillschweigend getroffenen Entscheidung zur gemeinsamen Verwertung beruht, der nicht entgegensteht, dass der Kläger diese Entscheidung aufgrund einer ( vermeintlichen ) Verpflichtung getroffen hat (vgl. auch OLG Hamburg NJW ­RR 1995, 238 ).Auf die Beweggründe für den Entschluss zu gemeinsamer Verwertung kommt es ebenso wenig an wie darauf, dass die Vereinbarung unmittelbar zwischen den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaft getroffen wird.
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