Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 20 W 189/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 16 Abs 3 FGG, § 21 FGG, § 181 GVG, § 1 KostO, § 131 KostO
Rechtsmittel gegen Ordnungsgeldbeschluss: Beschwerdefrist und zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen einen wegen Ungebühr vor Gericht erlassenen Ordnungsgeldbeschluss - Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen Ordnungsgeldbeschluss: Beschwerdefrist und zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen einen wegen Ungebühr vor Gericht erlassenen Ordnungsgeldbeschluss
- Judicialis
FGG § 16 Abs. 3; ; FGG § 21; ; GVG § 181; ; KostO § 1; ; KostO § 131
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdefrist von 1 Woche gegen Ordnungsgeldbeschluss wegen ungebührlichem Verhalten vor Gericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ordnungsgeldbeschluss mit Beschwerde anfechtbar (altes Recht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formgerechte und fristgerechte Einlegung einer Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - II 50/07
- AG Wiesbaden, 23.03.2007 - 61 UR II 50/07
- OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 20 W 189/07