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   OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18   

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OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18 (https://dejure.org/2019,59570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.2019 - 16 U 235/18 (https://dejure.org/2019,59570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 16 U 235/18 (https://dejure.org/2019,59570)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Allerdings kann ein an sich geringeres Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung über leichte Verfehlungen im Einzelfall aufgrund von Besonderheiten - etwa in der Person des Täters oder den Umständen der Tatbegehung - in einem Maße gesteigert sein, dass das Interesse des Täters an einem Schutz seiner Persönlichkeit dahinter zurückzutreten hat [vgl. BGH Urt. v. 30.10.2012 - VI ZR 4/12 - Rn. 13].

    Das damit verbundene Argument, es müsse bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen auch die Gefahr in den Blick genommen werden, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb auch bei einem späteren Freispruch "etwas hängen bleibt" [vgl. BGH Urt. v. 30.10.2012 aaO. - Rn. 14 m.w.N.] ist vorliegend einschlägig.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    In der Rechtsprechung des BVerfG sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben [BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 - 1 BvR 134/06 - Rn. 61 f; Beschl. v. 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09 - Rn. 17 ff].

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen [BVerfG Beschl. v. 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08 - Rn. 25; Beschl. v. 10.6.2009 aaO.].

  • BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17

    Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen [BGH Urt. v. 06.02.2018 - VI ZR 76/17 - Rn. 10; Urt. v. 27.09.2016 - VI ZR 310/14 - Rn. 5 jeweils m.w.N.], welches sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben [BVerfG Beschl. v. 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07, 1606/07, 1626/07] als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK im Einklang steht [EGMR Urt. v. 07.02.2012 - 40660/18, 60641/08].

    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt [BGH Urt. v. 06.02.2018 aaO. - Rn. 15; Urt. v. 13.4.2010 - VI ZR 125/08 - Rn. 12 m.w.N.], so dass eine Berichterstattung keineswegs immer zulässig ist.

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen [BGH Urt. v. 22.11.2011 - VI ZR 26/11 - Rn. 25; Urt. v. 9.2.2010 aaO. - Rn. 34; m.w.N.].

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird [BGH Urt. v 27.9.2016 - aaO. - Rn. 8; Urt. v. 6.2.2016, aaO. - Rn. 18; Urt. v. 22.11.2011 aaO. - Rn. 26 m.w.N.].

  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2018 - 3 O 68/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2018 - Az. 2-03 O 68/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 22.11.2108 - Az. 2-03 O 68/18 - die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen [BVerfG Beschl. v. 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08 - Rn. 25; Beschl. v. 10.6.2009 aaO.].
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Denn die identifizierende Abbildung der Klägerin führt aufgrund der sie zusätzlich belastenden Art der Berichterstattung zu einer erheblichen Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts, welche nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere ihres Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit steht [vgl. BGH Urt. v. 18.1.2018 - VI ZR 439/17 - Rn. 13 ff].
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Straftaten, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, lassen sich daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zurechnen [vgl. BVerfG Beschl. v. 24.7.2013 - 2 BvR 298/12 - Rn. 21; vgl. auch LG Saarbrücken Beschl. v. 8.4.2004 - 8 Qs 56/04 - Rn. 5 ff].
  • OLG Frankfurt, 24.09.1970 - 6 U 41/70

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos; Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Schließlich fehlt es auch an den vom OLG Frankfurt am Main [Urt. v. 24.9.1970 - 6 U 41/70] aufgestellten Anforderungen für die Zulässigkeit einer öffentlichen Bekanntgabe des Bildes eines Tatverdächtigen in den Medien unter Nennung der Straftat und der Aufforderung, weitere Beweismittel gegen diesen herbeizuschaffen.
  • LG Saarbrücken, 08.04.2004 - 8 Qs 56/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
    Straftaten, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, lassen sich daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zurechnen [vgl. BVerfG Beschl. v. 24.7.2013 - 2 BvR 298/12 - Rn. 21; vgl. auch LG Saarbrücken Beschl. v. 8.4.2004 - 8 Qs 56/04 - Rn. 5 ff].
  • OLG Hamburg, 02.11.1978 - 3 U 120/78
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

  • EGMR, 07.02.2012 - 60641/08
  • EGMR, 23.03.2023 - 48041/16

    BAGAUTDINOV AND OTHERS v. RUSSIA

  • OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
    Der gezogene Vergleich mit der scharfen bundesweiten Berichterstattung über eine Teilhabe an Plünderungen auf dem G20-Gipfel in Hamburg (OLG Frankfurt a.M. v. 24.10.2019 - 16 U 235/18, Anlage MK 13 = Bl. 148 ff. d.A.) - die der Bundegerichtshof v. 29.9.2020 - VI ZR 449/19, GRUR-RS 2020, 26403 obendrein gerade anders bewertet hat -, ist dem Senat nicht nachvollziehbar.
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