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   OLG Frankfurt, 26.06.2018 - 18 W 79/18   

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https://dejure.org/2018,54900
OLG Frankfurt, 26.06.2018 - 18 W 79/18 (https://dejure.org/2018,54900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2018 - 18 W 79/18 (https://dejure.org/2018,54900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 18 W 79/18 (https://dejure.org/2018,54900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 106 ZPO, § 210 InsO, § 209 InsO
    Kein nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses für KFB bei Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 106 ; InsO § 210 ; InsO § 209
    Kein nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses für KFB bei Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de

    InsO § 208
    Wirksamkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vor Eintritt der Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 29.06.2011 - 2 W 42/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beachtlichkeit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2018 - 18 W 79/18
    Rechtsschutzbedürfnis auch rückwirkend entfallen lässt und daher zur Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses im Beschwerdeverfahren führen muss (a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.6.2011 - 2 W 42/11 - und vom 18.09.2013.

    Eine solche Wirkung der nachträglich entstandenen Tatsache ergibt sich nicht aus § 571 Abs. 2 S. 1 ZPO (so aber OLG Naumburg, 2 W 42/11).

    4) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, da das Oberlandesgericht Naumburg die hier maßgebliche Rechtsfrage in seinen Beschlüssen vom 29.6.2011 - 2 W 42/11 - und vom 18.099.2013 - 2 W 5/12 (KfB) - anders entschieden hat als der Senat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung daher eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert, § 574 Abs. 2, 3 ZPO.

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2018 - 18 W 79/18
    Der Anspruch einer Partei auf Erstattung der Prozesskosten entsteht aufschiebend bedingt spätestens mit dem Eintritt der Rechtshängigkeit und wird so im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 2 und 3 InsO "begründet" (vgl. BGH MDR 2005, 952-953, juris), vorliegend also mit Klagezustellung am 20.01.2018 und damit vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit.

    Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit hat ein Altmassegläubiger aber kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses, da er diesen Titel von Gesetzes wegen ohnehin nicht mehr durchsetzen könnte (BGH, Beschluss vom 17.3.2005 - IX ZB 247/03 - MDR 2005, 952).

  • OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 5/12

    Aufhebung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses: Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2018 - 18 W 79/18
    - 2 W 5/12 (KfB) - beide zitiert nach juris).

    4) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, da das Oberlandesgericht Naumburg die hier maßgebliche Rechtsfrage in seinen Beschlüssen vom 29.6.2011 - 2 W 42/11 - und vom 18.099.2013 - 2 W 5/12 (KfB) - anders entschieden hat als der Senat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung daher eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert, § 574 Abs. 2, 3 ZPO.

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2018 - 18 W 79/18
    Die Frage der Zulässigkeit neuen Vorbringens ist jedoch von derjenigen seiner Erheblichkeit zu unterscheiden, die sich auch im Beschwerdeverfahren nach dem der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegenden materiellen Recht richtet (BGH, Beschluss vom 27.7.2006 - IX ZB 204/04 - NJW 2006, 3553).
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