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   OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 20 W 399/07   

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https://dejure.org/2008,5915
OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 20 W 399/07 (https://dejure.org/2008,5915)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2008 - 20 W 399/07 (https://dejure.org/2008,5915)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 20 W 399/07 (https://dejure.org/2008,5915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 AktG, § 245 AktG, § 249 AktG, § 145 FGG, § 146 FGG
    Voraussetzung der gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft; Unwirksamkeit einer Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat bei noch nicht rechtskräftig entschiedenem Rechtsstreit über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 85
    Keine gerichtliche Bestellung eines Notvorstandes, wenn Vorstand bestellt wurde, aber über Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Wahl des bestellenden Aufsichtsrates noch nicht rechtskräftig entschieden wurde

  • Judicialis

    AktG § 85; ; AktG § 245; ; AktG § 249; ; FGG § 145; ; FGG § 146

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungserfordernis der Mitglieder des Aufsichtsrats und anderer Vorstandsmitglieder bei gerichtlicher Bestellung von Vorstandsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Anhörungspflicht der Mitglieder Aufsichtsratsmitglieder sowie etwaiger anderer Vorstandsmitglieder im Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern; Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes gemäß § 85 Aktiengesetz (AktG) als Verfahren nach § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07

    Keine gerichtliche Bestellung gewählter Aufsichtsratmitglieder zur Vermeidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 20 W 399/07
    Abgesehen von den Fällen eines gesicherten rechtlichen Erkenntnisstandes, von dem hier nicht ausgegangen werden kann, ist es nicht Aufgabe des Registergerichts im Verfahren zur Bestellung eines Notvorstandes, vorgreiflich über eine vor dem Prozessgericht schwebende Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zu befinden (vgl. ebenso für das Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsräten OLG Köln FGPrax 2007, 143).
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