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   OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21   

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https://dejure.org/2023,13731
OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21 (https://dejure.org/2023,13731)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2023 - 3 MK 1/21 (https://dejure.org/2023,13731)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 3 MK 1/21 (https://dejure.org/2023,13731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 364 Abs 1 BGB
    Musterfeststellungsklage: Ersatzfähigkeit von Inkassokosten als fiktive Schadensposition

  • IWW

    Inkassokosten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Ersatzfähigkeit fiktiver Schadenspositionen als Inkassokosten

  • sammelklagen.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Inkassokosten

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Inkassokosten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Inkassokosten

Sonstiges

  • bundesjustizamt.de (Verfahrensdokumentation)

    Musterfeststellungsklage gegen die Fa. EOS Investment GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    Denn der Schaden entfällt hier nicht durch Geschehnisse nach Vertragsschluss (im Unterschied zu dem von der Musterbeklagten zitierten VW-Fall, BGH, NJW 2020, 1962 Rn. 58), sondern die Vertragsvereinbarungen sehen von Anfang an vor, dass tatsächlich keine Zahlungsverpflichtung entsteht.
  • BGH, 14.01.2016 - VII ZR 271/14

    Architektenhaftung für Mängel eines Industriehallenfußbodens:

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    Anders als im typischen Fall der DSL beruht die Entstehung des verlagerten Schadens hier außerdem nicht auf einem Ereignis, das unmittelbar aus der Sphäre eines Dritten stammt (z.B. ein vom verpachtenden Anspruchsinhaber beauftragter Architekt (= Dritter) verursacht Mängel zu Lasten des geschädigten Pächters in BGH, NJW 2016, 1089 oder in der klassischen Fallgruppe des Untergangs einer Sache des Geschädigten bei einem vom Anspruchsinhaber beauftragten Transporteur (= Dritten)), sondern war von Beginn an die zwischen der Anspruchsinhaberin (= Musterbeklagten) und der Geschädigten (= EOS DID GmbH) bezweckte Folge.
  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    f) Die Auffassung des Senats entspricht in der vorliegenden Konstellation auch den Wertungen des Wettbewerbsrechts: Hier stellt es ein Indiz für Rechtsmissbrauch dar, wenn der beauftragte Anwalt das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, insbesondere den Auftraggeber vom Kostenrisiko ganz oder teilweise freistellt (Senat, Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, GRUR-RS 2016, 113191 Rn. 61 zu § 8 Abs. 4 UWG a.F.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16

    Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    So hat das OLG Frankfurt ausgeführt, dass der Vorwurf des Gebührenerzielungsinteresses ein kollusives Zusammenwirken zwischen Partei und Anwalt in der Weise voraussetze, dass der Anwalt zum Zwecke der Erzeugung eigener Gebührenansprüche seinen Mandanten vollständig oder zum größten Teil von den mit der Führung der Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt, das heißt die Partei nur als "Strohmann" ihres Anwalts fungiere (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 274 - Drohkulisse, m. w. N.; GRUR-RR 2017, 195 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    So hat das OLG Frankfurt ausgeführt, dass der Vorwurf des Gebührenerzielungsinteresses ein kollusives Zusammenwirken zwischen Partei und Anwalt in der Weise voraussetze, dass der Anwalt zum Zwecke der Erzeugung eigener Gebührenansprüche seinen Mandanten vollständig oder zum größten Teil von den mit der Führung der Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt, das heißt die Partei nur als "Strohmann" ihres Anwalts fungiere (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 274 - Drohkulisse, m. w. N.; GRUR-RR 2017, 195 Rn. 13).
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    Nach dem maßgebenden weiten Verständnis des Begriffs des Feststellungsziels werden davon auch Rechtsfragen umfasst (BT-Drucks. 19/2507, S. 21; BGH, BKR 2022, 38 Rn. 36).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    Wird also zum Beispiel nur die Hälfte der geltend gemachten Gesamtforderungen tatsächlich gezahlt und vom Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen ein Anteil am Gesamtbetrag als Honorar einbehalten, so müsste dieses Entgelt eigentlich auf alle Schuldner umgelegt werden, um die tatsächlich zutreffende anteilige Vergütung zu bestimmen (vgl. Bülte, Anm. zu BGH, NJW 2019, 1759, 1762).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete (anwaltliche) Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (stRspr, z. B. BGH, NJW 2019, 1522 Rn. 11 m. W. N.; Grüneberg, BGB, 82 Aufl., §§ 249 Rn. 57; 286 Rn. 44).
  • LG Dortmund, 23.06.2023 - 3 O 70/23
    Das Gericht hat bereits in der Ladungsverfügung vom 29.03.2023 (dort unter Ziff. 1. = Bl. 35 d.A.) auf das beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg anhängige Musterfeststellungsklageverfahren gegen die hiesige Klägerin (Az.: 3 MK 1/21) hingewiesen.

    Unter diesen Umständen handele es sich um Aufwendungen, die der Gläubiger tatsächlich so nicht habe, und damit um eine lediglich fiktive Schadensposition, für die er keinen Ersatz beanspruchen könne (vgl. Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zum Verfahren 3 MK 1/21, abrufbar unter: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/erfolgreiche -musterfeststellungsklage-wegen-inkassokosten--680150).

  • AG Hersbruck, 08.11.2023 - 4 C 294/23

    Glaubhaftmachung der Kosten des Inkassodienstleisters im

    Es handelt sich hierbei um einen "Deckelungsbetrag", worauf auch die Formulierung "bis zur Höhe der Vergütung" hinweist, und nicht etwa um pauschale gesetzliche Gebühren (so auch Urteil des OLG Hamburg vom 15.06.2023, Az.: 3 MK 1/21, in BeckRS 2023, 19701).
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