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   OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12   

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https://dejure.org/2014,41656
OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12 (https://dejure.org/2014,41656)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2014 - 2 UF 70/12 (https://dejure.org/2014,41656)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 2 UF 70/12 (https://dejure.org/2014,41656)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 1374 Abs 3 BGB, § 1375 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB, § 1375 Abs 2 S 2 BGB, § 1377 Abs 3 BGB
    Zugewinnausgleichsforderung eines Ehegatten gegen die Rechtsnachfolger des verstorbenen Ehegattens thailändischer Staatsangehörigkeit: Darlegungs- und Beweislastverteilung für das Endvermögen im Hinblick auf Negativtatsachen; Berücksichtigung bereits ausgezahlter ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1375 Abs. 2, 1377 Abs. 3, 1381
    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Nachlassspaltung durch Rückverweisung im thailändischen Erbrecht; beschränkte Wirkung einer gegenüber dem deutschen Nachlassgericht erklärten Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren über den Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren über den Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de

    BGB § 1377 Abs. 3 ; BGB § 1372
    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren über den Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Zugewinnausgleichsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast für das Endvermögen beim Zugewinnausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast für das Endvermögen beim Zugewinnausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 749
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt der zur Fristversäumung führenden früheren Kenntnis der Anfechtungsberechtigten von dem Anfechtungsgrund liegt bei demjenigen, der sich darauf beruft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 122; Palandt-Weidlich, § 1954, Rn. 8 m.w.N.), hier also bei dem Antragsteller.
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12
    Die Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die beiden Nachlassteile wie zwei selbständige Nachlässe zu behandeln sind, so dass Ausschlagung, Anfechtung der Ausschlagung und eine dies begründende Überschuldung des Nachlasses bezogen auf den jeweiligen Teilnachlass zu beurteilen sind (BayObLG NJW 2003, 216).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85

    Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Endvermögen beider Eheleute liegt bei demjenigen Ehegatten, der den Zugewinnausgleich beansprucht (BGH, FamRZ 1986, 1196; Palandt-Brudermüller, § 1375 BGB, Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.11.1991 - 18 UF 202/91

    Darlegungslast ; Beweislast; Zugewinnausgleichsanspruch; Ausgleichsberechtigter

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12
    Dies gilt auch mit Blick auf Negativtatsachen, d.h. der Antragsteller muss neben der Höhe seiner Verbindlichkeiten auch beweisen, dass er nicht über Aktiva verfügt (OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 192).
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