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   OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07   

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https://dejure.org/2011,13048
OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07 (https://dejure.org/2011,13048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2011 - 4 U 100/07 (https://dejure.org/2011,13048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2011 - 4 U 100/07 (https://dejure.org/2011,13048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    VollstrZustÜbk, § 133 Abs 1 InsO, § 133 Abs 2 InsO, § 142 InsO
    Internationale Zuständigkeit: Prozessaufrechnung mit bestrittenen und inkonnexen Gegenforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über eine von einer ausländischen Partei erklärten Prozessaufrechnung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit deutscher Gerichte im Geltungsbereich des EuGVÜ über eine von einer ausländischen Partei erklärten Prozessaufrechnung

  • unalex.eu

    Art. 6 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand der Widerklage - Aufrechnung mit Gegenforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über eine von einer ausländischen Partei erklärten Prozessaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Art. 6 EuGVÜ: Für Prozessaufrechnung gilt das deutsche Recht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Der BGH hat diese Frage in seiner Entscheidung vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2182) offengelassen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2004 - 17 U 20/02, zit. nach juris; OLGR Stuttgart 2005, 362).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 39/06

    Insolvenzanfechtungsklage - europarechtliche internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Für Insolvenzanfechtungsklagen gilt das EuGVÜ nicht (so BGH NJW 2009, 2215 zur EuGVVO unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO (der wortgleich mit Art. 1 S. 2 Nr. 2 EuGVÜ ist); Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 19a ZPO, Rn. 7).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Nach früherer Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2753) war für die Entscheidung über eine im Prozess erklärte Aufrechnung die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte erforderlich, so dass eine Aufrechnung mit bestrittenen inkonnexen Gegenforderungen für unzulässig gehalten, mit einer konnexen Gegenforderung aber in entsprechender Anwendung von § 33 ZPO als zulässig angesehen worden war.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Mit Urteil vom 13.07.1995 (NJW 1996, 42) hat der EuGH entschieden, dass Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ auf eine Aufrechnung, die ein bloßes Verteidigungsmittel darstelle, nicht analog angewendet werden könne; maßgeblich sei insoweit das nationale Recht.
  • OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 5 U 108/04

    Kaufpreisklage aus Internationalem Warenkaufvertrag: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Der BGH hat diese Frage in seiner Entscheidung vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2182) offengelassen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2004 - 17 U 20/02, zit. nach juris; OLGR Stuttgart 2005, 362).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 17 U 20/02

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine von einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Der BGH hat diese Frage in seiner Entscheidung vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2182) offengelassen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2004 - 17 U 20/02, zit. nach juris; OLGR Stuttgart 2005, 362).
  • LG Köln, 09.10.1996 - 91 O 130/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07
    Nach Ansicht des Senats ist die Auffassung vorzugswürdig, wonach die Entscheidung des EuGH vom 13. Juli 1995, in der der EuGH ausgeführt hat, Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ gelte nicht für das Verteidigungsmittel der Prozessaufrechnung, deren Zulässigkeit richte sich vielmehr nach nationalem Recht, dahin zu verstehen sei, dass eine internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gegenforderung nicht erforderlich sei (Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 145 ZPO, Rn. 44 f.; Münchener Kommentar-Gottwald, ZPO, 3. Aufl., Art. 23 EuGVO, Rn. 73; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., Art. 24 EuGVVO, Rn. 7; LG Köln RIW 1997, 956).
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