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OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09 |
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§§ 1, 2 GewSchG; §§ 76, 214 FamFG i.V.m. § 114 ZPO
Verfahrenskostenhilfe, Mutwilligkeit, Hauptsacheverfahren, einstweiliges Anordnungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mutwilligkeit eines Antrags im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger Beantragung einer einstweiligen Anordnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kostenhilfe für Hauptsache und einstweilige Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mutwilligkeit eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger Beantragung einer einstweiligen Anordnung
Verfahrensgang
- AG Bochum - 56 F 228/09
- OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 539
- FamRZ 2010, 2093
- FamRZ 2010, 825
- AnwBl 2010, 107
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 WF 32/17
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Geltendmachung eines …
Dieser wird regelmäßig bestrebt sein, den für ihn kostengünstigsten Weg zu wählen, wenn damit seinem Anliegen ausreichend Rechnung getragen wird (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, [...] Rn. 12).Dies gilt vor allem dann, wenn die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, [...] Rn. 6; OLG Celle…, Beschluss vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10, [...] Rn. 5; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, [...] Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 WF 242/13, [...] Rn. 13; a.A. OLG München…, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, [...] Rn. 12 für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weiteres hinnehmen wird; a. A. auch OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, [...] Rn. 14 bei dreimonatiger Befristung im Verfahren auf einstweilige Anordnung und unbefristetem Antrag in der Hauptsache).
- OLG Nürnberg, 14.06.2010 - 7 WF 686/10
Elterliche Sorge: Rechtsschutzbedürfnis für einen Hauptsacheantrag auf …
Die einstweilige Anordnung stellt auch nach der neuen Rechtslage lediglich eine vorläufige Maßnahme dar (§ 49 Abs. 1 FamFG), die im Rahmen eines summarischen Verfahrens getroffen wird (OLG Hamm FamRZ 2010, 825;… Keidel-Giers, FamFG, 16. Aufl., § 49 Rn 15). - OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 6 UF 38/10
Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen …
Die vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 214 FamFG vorgenommene Beschränkung der einstweiligen Anordnung auf eine bloß vorläufige Regelung ist Ausfluss des auch in Ansehung der Neuregelung des § 51 Abs. 3 FamFG weiterhin geltenden Grundsatzes, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - auch wenn diese nun nicht mehr von der Einleitung eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens abhängig ist - in der Regel nicht zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führen darf und sich auf eine aufgrund summarischer Prüfung zu treffende, vorläufige Regelung zu beschränken hat (vgl. OLG Hamm, NJW 2010, 539;… Keidel/Giers, FamFG, 16. Aufl., § 49, Rz. 15).
- OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung
Die vorliegende Entscheidung steht nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Hamm vom 09.12.2009 (10 WF 274/09, NJW 2010, 539 = FamRZ 2010, 825). - OLG München, 14.02.2012 - 26 WF 128/12
Verfahrenskostenhilfe: Hauptantrag im Gewaltschutzverfahren nach Erlass einer …
Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009, 10 WF 274/09). - OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren
Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2009, Aktenzeichen 10 WF 274/09; OLG München, Beschluss vom 14.2.2012, Aktenzeichen 26 WF 128/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010, Aktenzeichen 5 WF 329/10). - OLG Hamm, 19.01.2011 - 10 WF 201/10
Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren bei …
Nur in einem Hauptsacheverfahren kann eine materiell rechtskräftige Entscheidung über den Streitgegenstand herbeigeführt werden; die Entscheidung über die einstweilige Anordnung kann zwar in formelle, nicht aber in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH FamRZ 1983, 355; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1840; OLG Hamburg FamRZ 1990, 181; OLG Stuttgart FamRZ 1992, 1195; KG FamRZ 1991, 1327; JurisPR-FamR/Stockmann, 5/10 Anm. 3 zu OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009, 10 WF 274/09 - zitiert nach Juris;… Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Auflage 2010, § 49 FamFG Rn. 4). - OLG München, 04.10.2011 - 2 WF 1551/11
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines …
Während insbesondere bei Gewaltschutzverfahren die Mutwilligkeit vereinzelt bejaht worden ist, wenn effektiver Rechtsschutz bereits durch die einstweilige Anordnung erreicht wurde (so OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 666; OLG Celle FamRZ 2010, 1586; a.A. OLG Hamm FamRZ 2010, 825), wird auch vertreten, dass die parallele Rechtsverfolgung in der Regel nicht mutwillig sei (OLG Frankfurt/M FamRZ 2011, 661) und die Wahlmöglichkeit der Verfahrensautonomie der Beteiligten entspreche (OLG Jena FamRZ 2011, 491).