Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 7 - Verfahren in Gewaltschutzsachen (§§ 210 - 216a) |
(1) 1Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. 2Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist.
(2) 1Der Beschluss nach Absatz 1 ist von Amts wegen zuzustellen. 2Die Geschäftsstelle beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. 3Ist diese Art der Zustellung nicht erforderlich oder verspricht sie keinen Erfolg, kann das Gericht die Beauftragung der Zustellung entsprechend den §§ 168 und 172 bis 183 der Zivilprozessordnung anordnen. 4Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung gilt im Fall des Erlasses ohne mündliche Erörterung zugleich als Auftrag zur Vollstreckung; auf Verlangen des Antragstellers darf die Zustellung nicht vor der Vollstreckung erfolgen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vom 02.07.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.07.2026 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz | 02.07.2026 | |
| 15.10.2016 | Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes | 11.10.2016 |
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Rechtsprechung zu § 214 FamFG
67 Entscheidungen zu § 214 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 6 UF 206/25
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Gewaltschutzsachen
- OLG Frankfurt, 19.01.2026 - 1 UF 8/26
Dringlichkeit trotz Antragstellung erst sechs Monate nach der Tat
- OLG Karlsruhe, 24.02.2026 - 18 WF 7/26
Gewaltschutz; Vollstreckung; Ordnungsgeld; Zustellung; Zustellung von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 24.02.2026 - 18 WF 7/25
Zustellung von Gewaltschutzbeschlüssen
- OLG Karlsruhe, 24.02.2026 - 18 WF 7/25
- OLG Düsseldorf, 20.03.2026 - 7 UF 29/26
Beurteilung der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung über ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Saarland, 23.04.2025 - Lv 6/24
Grundrecht auf den gesetzlichen Richter; Ablehnung wegen Besorgnis der ...
- OLG Hamm, 06.04.2021 - 1 WF 153/20
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Aufrechterhaltung einer einstweiligen ...
- OLG Karlsruhe, 21.07.2025 - 2 UF 108/25
Nachstellen; unzumutbare Belästigung; berechtigte Interessen; Kontaktabbruch; ...
- OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 20 UF 121/25
Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen
§ 214 FamFG in Nachschlagewerken
- § 214 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorläufiger Rechtsschutz