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   OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06   

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https://dejure.org/2007,15991
OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06 (https://dejure.org/2007,15991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2007 - 31 U 359/06 (https://dejure.org/2007,15991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 31 U 359/06 (https://dejure.org/2007,15991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Zinsleistungen sowie die Rückabtretung einer Lebensversicherung Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus einer Fondsbeteiligung; Verbindung von Darlehensvertrag und einer treuhänderischen Beteiligung; Verhandlungsgespräche in der Privatwohnung des ...

  • Judicialis

    HWiG § 1; ; HWiG § ... 1 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; HWiG § 2; ; HWiG § 2 Abs. 1 S. 2; ; HWiG § 3 Abs. 1; ; HWiG § 3 Abs. 1 S. 1; ; HWiG § 3 Abs. 3; ; HWiG § 3 Abs. 3 S. 1; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 197 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 289; ; BGB § 355 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 361a Abs. 1 S. 3; ; BGB § 361a Abs. 1 S. 5; ; BGB § 818 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines Darlehensvertrages zum Erwerb von Fondsanteilen nach dem HWiG - Unzutreffende Widerrufsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06
    Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f. UA) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007, Az.: 3 U 271/06, die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06
    Umgekehrt schuldet die Beklagte gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 HWiG Rückzahlung der vom Kläger erbrachten Zinsraten in unstreitiger Höhe von insgesamt 14.156,42 EUR, wobei die vom Kläger vereinnahmten Ausschüttungen in Höhe von unstreitig insgesamt 3.937,01 EUR sowie die von ihm erzielten Steuervorteile in Höhe von unstreitig insgesamt 7.228,78 EUR anzurechnen sind (BGH, WM 2007, 1173 ff.).

    Dadurch wird der Rechtsprechung des BGH Rechnung getragen, dass dem Darlehensnehmer im Falle eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz kein Gewinn in Form von Ausschüttungen und Steuervorteilen verbleiben soll, sondern alle erzielten Vorteile den Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung erbrachter Leistungen mindern (BGH, WM 2007, 1173 ff.).

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06
    Zwar führt der Zusatz, dass im Falle des Widerrufes auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen, nicht zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung (vgl. BGH, WM 2007, 1117).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06
    Eine geeignete Schätzungsgrundlage bieten hierfür die von der Beklagten vereinnahmten Vertragszinsen von ursprünglich 5, 9 % bzw. ab Februar 2005 von 6, 5 % (vgl. BGH, NJW 2000, 2816 ff.).
  • LG Essen, 25.09.2006 - 6 O 491/05
    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06
    unter Abänderung des am 25.09.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 6 O 491/05, die Beklagte zur Zahlung weiterer 2.803,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5, 9 % p.a. aus 1.371,80 EUR seit dem 01.01.2001, aus 1.431,42 EUR seit dem 01.01.2002, aus 1.431,42 EUR seit dem 01.01.2003, aus 1.968,26 EUR seit dem 01.01.2004, aus 1.986,26 EUR seit dem 01.01.2005, aus 208, 76 EUR seit dem 01.02.2005 sowie Zinsen in Höhe von 6, 5 % p.a. aus 1.839,92 EUR seit dem 01.10.2005 zu verurteilen.
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