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   OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09   

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https://dejure.org/2009,4427
OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09 (https://dejure.org/2009,4427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2009 - 4 U 86/09 (https://dejure.org/2009,4427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 4 U 86/09 (https://dejure.org/2009,4427)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit einer Sperrung von über das Internet gehandelten Eintrittskarten; Annahme einer gezielten Absatzbehinderung; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 12 Abs. 2; ; BGB § 796

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Doch kein Zugang zu Fußballspielen mit Online-Tickets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10; UWG § 12 Abs. 2
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schalke 04 darf Käufern von Online-Tickets Zutritt doch verwehren

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 2 UWG; §§ 1, 4 UWG
    Unautorisierter Internetvertrieb von Bundesligakarten unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fußball-Verein Schalke 04 muss Erwerbern von Internet-Tickets doch keinen Stadion-Zutritt gewähren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 628
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04

    Werbung der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller ab Kenntnis von dem Verstoß mehr als einen Monat bis zur Einreichung des Verfügungsantrags bei Gericht zuwartet (vgl. etwa NJW-RR 1994, 48; OLGR 2005, 644).
  • OLG Hamm, 25.03.1993 - 4 U 36/93
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller ab Kenntnis von dem Verstoß mehr als einen Monat bis zur Einreichung des Verfügungsantrags bei Gericht zuwartet (vgl. etwa NJW-RR 1994, 48; OLGR 2005, 644).
  • OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10

    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag

    Diese Vermutung ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihm doch nicht eilig ist (Senat, MMR 2009, 628 -Internetvertrieb von Bundesligakarten; Senat GRUR 2007, 173, 174 -interoptik.de; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 29. Auflage, § 12 Rn. 3.15).
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