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OLG Hamm, 16.06.2009 - 3 Ws 140/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 170; StPO § 172; StGB § 223 Abs. 1; StGB § 315a Abs. 1 Nr. 2
Eingriff; Schienenverkehr - openjur.de
§ 315b StGB; § 47 EBO
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 315b; EBO § 47
Sicherungspflichten des Triebfahrzeugführers, konkrete Gefährdung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlender Tatverdacht wegen Körperverletzung oder gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gegen einen Zugführer
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172 Abs. 3 S. 1; StGB § 223; StGB § 315a
Fehlender Tatverdacht wegen Körperverletzung oder gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gegen einen Zugführer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Fahrgast eines Zuges zu spät kommt ...muss das Anfahren des Zuges nicht immer Straftat des Lokführers sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 230/07
Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender …
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 3 Ws 140/09
Selbst wenn man die Formulierung in der Beschwerdeschrift nur so auslegt, dass an dem ebensagten Tage die Beschwerdeschrift lediglich abgefasst wurde, so gilt - worauf der Generalstaatsanwalt zu Recht hinweist -, dass die Mitteilung des Datums der "Erhebung" oder "Einlegung" der Beschwerde ausreicht, wenn noch ausreichend Postlaufzeit verbleibt, um einen rechtzeitigen Eingang des Schreibens zu gewährleisten und Anhaltspunkte für eine spätere Absendung oder sonstige Verzögerung nicht erkennbar sind (OLG Hamm Beschl. v. 20.09.2007 - 3 Ws 230-231/07 - juris).