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   OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90   

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https://dejure.org/1991,5807
OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90 (https://dejure.org/1991,5807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.1991 - 15 W 300/90 (https://dejure.org/1991,5807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 1991 - 15 W 300/90 (https://dejure.org/1991,5807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1399
  • ZIP 1991, 1485
  • Rpfleger 1992, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.06.1934 - V B 13/34

    Können mehrere, im Rang unmittelbar aufeinanderfolgende Hypotheken desselben

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90
    Reichsgerichts ( RGZ 145, 47 ) ist in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, daß mehrere, im Range unmittelbar aufeinanderfolgende Grundpfandrechte desselben Gläubigers zu einem einheitlichen Grundpfandrecht (Einheitshypothek oder Einheitsgrundschuld) zusammengefaßt werden können.

    Soweit das Landgericht die grundlegende Entscheidung des früheren Reichsgerichts ( RGZ 145, 47 ) auf den vorliegenden Fall deswegen nicht für anwendbar hält, weil hier - anders als dort - nachrangige Grundpfandrechte hinter denjenigen der Gläubigerin vorhanden seien, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG Hamm, 24.11.1987 - 15 W 495/87

    Abtretung einer rangletzten Teil-Briefgrundschuld außerhalb des Grundbuches

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90
    Daß die Teilbarkeit einer Hypothek - durch Teilung der Forderung - seitens des Gläubigers vom Gesetz vorausgesetzt und nicht etwa erst durch § 1151 BGB zugelassen wird, entspricht allgemeiner Auffassung, und das gleiche gilt für die Teilbarkeit einer Grundschuld (KG HRR 1930 Nr. 981; RGZ 149, 96, 98; Palandt/ Bassenge, BGB, 50.Aufl., § 1151 Rdnr.1; Senatsbeschluß vom 24.11.1987, Rpfleger 1988, 58 ; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9.Aufl., Rdnr. 2409).
  • LG Ingolstadt, 21.02.1991 - 1 T 38/91

    Abgrenzung des Erbbaurechts zur unzulässigen Erbpacht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90
    LG Ingolstadt, Beschluß vom 21.2.1991 - 1 T 38/91 - mit geteilt von Notar Hermann Volland, Landshut Aus dem Tatbestand: Die Eheleute W. räumten durch notariellen Vertrag an ihrem Grundstück, Flst-Nr. 130416 Herrn G. als Alleinberechtigtem ein Erbbaurecht ein.
  • RG, 18.10.1935 - II 55/35

    Ist eine Vereinbarung rechtswirksam, durch die beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90
    Daß die Teilbarkeit einer Hypothek - durch Teilung der Forderung - seitens des Gläubigers vom Gesetz vorausgesetzt und nicht etwa erst durch § 1151 BGB zugelassen wird, entspricht allgemeiner Auffassung, und das gleiche gilt für die Teilbarkeit einer Grundschuld (KG HRR 1930 Nr. 981; RGZ 149, 96, 98; Palandt/ Bassenge, BGB, 50.Aufl., § 1151 Rdnr.1; Senatsbeschluß vom 24.11.1987, Rpfleger 1988, 58 ; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9.Aufl., Rdnr. 2409).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91

    Zulässige Begründung von Sondereigentum

    OLG Hamm, Beschluß vom 18.7.1991 - 15 W 300/90 - mitgeteilt von Konrad Arps, Richter am OLG Hamm Aus dem Tatbestand: In Abteilung III des Grundbuchs sind - ohne vorrangige Rechte - vier Sicherungshypotheken eingetragen, und zwar unter Nr. 14 eine Sicherungshypothek über 2.843,10 DM, Nr. 16 eine Sicherungshypothek über 413.007,23 DM, Nr. 17 eine Sicherungshypothek über 147.544,45 DM, sowie Nr. 18 eine Sicherungshypothek über 44.716,20 DM, jeweils mit 4% Zinsen seit dem 8.5.1987.
  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

    Grundsätzlich gilt allerdings, dass die benachteiligte Partei eine Anpassung einer Vereinbarung verlangen kann, wenn diese auf gemeinsamen Rechtsirrtum beruhte und der Vertragswille auf diesem Irrtum aufbaute (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 14.01.1982, IX ZR 29/80, MDR 1982, 664 und vom 15.04.1991, II ZR 37/90, NJW-RR 1991, 1399).
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