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   OLG Hamm, 20.07.2011 - II-12 UF 90/11   

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https://dejure.org/2011,17238
OLG Hamm, 20.07.2011 - II-12 UF 90/11 (https://dejure.org/2011,17238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2011 - II-12 UF 90/11 (https://dejure.org/2011,17238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - II-12 UF 90/11 (https://dejure.org/2011,17238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bergmannsrente, Anpassungsgeld, Steinkohle, Amtsermittlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VersAusglG §§ 33, 34; FamFG § 26
    Bergmannsrente, Anpassungsgeld, Steinkohle, Amtsermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt; Einzubeziehende Anrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG §
    Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt; Einzubeziehende Anrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1951
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 12 UF 90/11
    Es kann hier schon dahinstehen, ob diese Unterhaltspflicht die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat (vgl zur Problematik nur BVerfG FamRZ 2011, 437ff.; Strohal, Juris-PR-FamR 8/2011 Anm. 4).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - 8 UF 21/11

    Anforderungen an die Titulierung des Aussetzungsbetrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 12 UF 90/11
    Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschl. vom 2.5.2011, 8 UF 21/11, FamRB 2011, 209), wonach bei Aussetzung in voller Höhe die Höhe des Aussetzungsbetrages nicht konkretisiert werden muss.
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen, Wirksamwerden, Obergrenze und

    Wenn beide Ehegatten lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechte im Sinne des § 32 VersAusglG erworben haben, ergibt sich die Grenze für eine Aussetzung der Rentenkürzung mithin aus der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte, die im Vollzug der Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 2 VersAusglG als Anrechte gleicher Art vom Versorgungsträger zu verrechnen sind (BT-Drucks. 16/10144 S. 73; OLG Hamm FamRZ 2011, 1951).
  • OLG Hamm, 31.07.2013 - 3 UF 271/12

    Aussetzung der Kürzung des Anpassungsgeldes für Arbeitnehmer des

    Denn die §§ 32 ff. VersAusglG beziehen sich ausschließlich auf solche Anrechte, die in einer Entscheidung zum Wertausgleich bei Ehescheidung nach neuem Recht oder im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach altem Recht geteilt worden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2011, Az: 12 UF 90/11, FamRZ 2011, 1951, Juris, Rdnr. 2).

    Hiernach kann lediglich die Kürzung einer laufenden Versorgung aufgrund eines Versorgungsausgleichs ausgesetzt werden, welche zugleich zum Anrechtserwerb auf Seiten der ausgleichsberechtigten Person geführt hat, wenn die ausgleichsberechtigte Person aus diesem Anrecht noch keine Leistungen bezieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2011, Az: 12 UF 90/11, FamRZ 2011, 1951, Juris, Rdnr. 2).

    Vielmehr trifft das BAFA seine diesbezüglichen Entscheidungen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden haushaltsmäßigen Ermächtigungen des Bundes (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2011, Az: 12 UF 90/11, FamRZ 2011, 1951, Juris, Rdnr. 2).

  • OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Rentenkürzung aufgrund des

    Wenn beide Ehegatten lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechte im Sinne des § 32 VersAusglG erworben haben, ergibt sich die Grenze für eine Aussetzung der Rentenkürzung mithin aus der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte, die im Vollzug der Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 2 VersAusglG als Anrechte gleicher Art vom Versorgungsträger zu verrechnen sind (BT-Drucks. 16/10144, S. 73; OLG Hamm FamRZ 2011, 1951).
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