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   OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20   

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OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20 (https://dejure.org/2021,22754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2021 - 7 U 55/20 (https://dejure.org/2021,22754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 7 U 55/20 (https://dejure.org/2021,22754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast Wiederbeschaffungswert

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast Wiederbeschaffungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20

    Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB kann sich der Besitzer als Unfallgeschädigter nicht berufen, wenn der Schädiger einfach bestreitet und der Geschädigte anschließend - trotz entsprechenden Hinweises nach § 139 ZPO - seiner sekundären Darlegungslast nicht genügt, weil er nicht zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs konkret und schlüssig vorträgt (in Abgrenzung zu OLG Hamm Urt. v. 11.6.2021 - 7 U 24/20, Ls. 1).

    Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast im Hinblick auf den Wiederbeschaffungswert nicht, wenn er nicht zum konkreten Zustand des beschädigten Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall, insbesondere zur Wertminderung durch Alt-/Vorschäden, vorträgt (in Abgrenzung zu OLG Hamm Urt. v. 11.6.2021 - 7 U 24/20, Ls. 6).

  • OLG Celle, 08.02.2017 - 14 U 119/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Abgrenzung von Fahrzeugvorschäden zu

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Darlegung des Wiederbeschaffungswertes aber auch bei abgrenzbaren Vorschäden und im Rahmen der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO erforderlich (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2019 - 31 U 115/19, juris Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018 - 9 U 111/18, juris Rn. 3; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015 - 1 U 116/14, juris Rn. 41; Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 257).
  • OLG Hamm, 08.04.2016 - 9 U 79/15

    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Dies gilt insbesondere für die Kosten des Schadensgutachtens, das aus den genannten Gründen zur Darlegung eines durch das jetzige Schadensereignis verursachten mess- und abgrenzbaren Fahrzeugschadens nicht brauchbar ist; es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass dem Sachverständigen hinreichend konkrete Angaben zum Vorschaden sowie der Art und Weise der Reparatur dieses Vorschadens gemacht worden sind und vom Sachverständigen bei seinen Kalkulationen berücksichtigt werden konnten (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7 und vom 23.03.2018 - 9 U 12/18, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13

    Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Seiner Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Wiederbeschaffungswerts genügt der Geschädigte in einer solchen Konstellation allenfalls, wenn er einen durch Privatgutachten unterlegten Wert behauptet, die Vorschäden durch Schadensgutachten aktenkundig sind und der Geschädigte zudem unter Beweisantritt behauptet, dass dem Privatsachverständigen die Vorschäden bekannt waren (OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 6 U 147/13, juris Rn. 26; noch strenger: KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 44).
  • KG, 30.08.2010 - 12 U 175/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall in einer Kreuzung bei abrupter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Bestreitet der Prozessgegner nämlich den Rechtserwerb, so obliegt dem Besitzer eine sekundäre Behauptungslast (vgl. dazu allgemein nur Greger in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, Vor § 284, Rn. 34) über die Umstände seines Eigentumserwerbs (KG Berlin, Urteil vom 30.08.2010 - 12 U 175/09, juris Rn. 30).
  • OLG Hamm, 03.08.2018 - 9 U 111/18

    Vorschaden, Sachvortrag, Unfallschadenregulierung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Darlegung des Wiederbeschaffungswertes aber auch bei abgrenzbaren Vorschäden und im Rahmen der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO erforderlich (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2019 - 31 U 115/19, juris Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018 - 9 U 111/18, juris Rn. 3; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015 - 1 U 116/14, juris Rn. 41; Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 257).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Dabei spricht es im Allgemeinen für die tatsächliche Sachherrschaft und damit den Besitz an einem Fahrzeug, wenn - wie hier - der Anspruchsteller mit Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel von der herbeigerufenen Polizei angetroffen wird und er das beschädigte Fahrzeug später bei einem Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung vorführt (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 406/11, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 16.10.2019 - 31 U 115/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Darlegung des Wiederbeschaffungswertes aber auch bei abgrenzbaren Vorschäden und im Rahmen der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO erforderlich (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2019 - 31 U 115/19, juris Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018 - 9 U 111/18, juris Rn. 3; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015 - 1 U 116/14, juris Rn. 41; Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 257).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Darlegung des Wiederbeschaffungswertes aber auch bei abgrenzbaren Vorschäden und im Rahmen der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO erforderlich (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2019 - 31 U 115/19, juris Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018 - 9 U 111/18, juris Rn. 3; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015 - 1 U 116/14, juris Rn. 41; Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 257).
  • OLG Hamm, 23.03.2018 - 9 U 12/18

    Darlegungs- und Beweislast bei deckungsgleichen Vorschäden an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20
    Dies gilt insbesondere für die Kosten des Schadensgutachtens, das aus den genannten Gründen zur Darlegung eines durch das jetzige Schadensereignis verursachten mess- und abgrenzbaren Fahrzeugschadens nicht brauchbar ist; es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass dem Sachverständigen hinreichend konkrete Angaben zum Vorschaden sowie der Art und Weise der Reparatur dieses Vorschadens gemacht worden sind und vom Sachverständigen bei seinen Kalkulationen berücksichtigt werden konnten (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7 und vom 23.03.2018 - 9 U 12/18, juris Rn. 8).
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 113/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis der Eigentümerstellung durch Vorlage des

  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 9 U 238/12

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Jedenfalls hat der Kläger durch die vorgenannten Umstände ausreichend zu seinem Besitzerwerb vorgetragen, sodass er sich als Fahrer des Fahrzeugs im Unfallzeitpunkt berechtigt auf die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB berufen kann (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2021 - I-7 U 55/20 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 16 U 28/17 -, juris; noch weitergehend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juni 2018 - I-1 U 164/17 -, juris).
  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 26 U 67/22

    Anforderungen an die Darlegung des Wiederbeschaffungswertes eines

    Seiner Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Wiederbeschaffungswerts genügt der Geschädigte in einer solchen Konstellation allenfalls, wenn er einen durch Privatgutachten unterlegten Wert behauptet, die Vorschäden durch Schadensgutachten aktenkundig sind und der Geschädigte zudem unter Beweisantritt behauptet, dass dem Privatsachverständigen die Vorschäden bekannt waren (OLG Hamm, Beschluss v. 26.5.2021 - 7 U 55/20, BeckRS 2021, 19158, beck-online m.w.N.).

    Die konkret beschädigten Teile, die Art ihrer Beschädigung, die für die Beseitigung erforderlichen Reparaturschritte und die tatsächlich vorgenommene Reparatur der Vorschäden sind im Einzelnen schlüssig darzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 26.5.2021, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 15.12.2022 - 7 U 74/22

    Anforderungen an die Darlegung des Wiederbeschaffungswerts eines

    Ist danach bereits ein durch das jetzige Schadensereignis verursachter ersatzfähiger Fahrzeugschaden nicht hinreichend dargetan, ist ferner von vornherein kein Raum für die Zuerkennung der geltend gemachten weiteren Schadenspositionen (Sachverständigenkosten, Ab- und Anmeldekosten sowie Unkostenpauschale) (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 26.05.2021 - I-7 U 55/20, juris Rn. 21) .
  • OLG Hamm, 11.04.2022 - 7 U 33/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Berücksichtigung der Vorschädigung

    Der Wiederbeschaffungswert, also der Wert für den ein vergleichbares Fahrzeug ohne den streitgegenständlichen Unfallschaden zum damaligen Zeitpunkt auf dem Markt erworben werden konnte, kann nur ermittelt werden, wenn feststeht, in welchem konkreten Zustand sich das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt befand, insbesondere inwieweit der Wert durch Alt- und Vorschäden gemindert war (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 26.5.2021 - 7 U 55/20, Rn. 16, juris).
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