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   OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07   

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OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07 (https://dejure.org/2007,2198)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.08.2007 - 9 W 258/07 (https://dejure.org/2007,2198)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. August 2007 - 9 W 258/07 (https://dejure.org/2007,2198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 17 Abs. 1 S. 1 ThürWaldG, Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 2 Abs. 1 GG
    Zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten privater Waldeigentümer

  • Deutsches Notarinstitut

    ThürWaldG § 17
    Vorlagebeschluss zur Verfassungswidrigkeit des Vorkaufsrechtes angrenzender Privatwaldeigentümer nach ThürWaldG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landesrechtliche Einführung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts unmittelbar zugunsten angrenzender Waldeigentümer als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des GG; Die ein gesetzliches Vorkaufsrecht konstituierenden Rechtsvorschriften als Inhaltsbestimmungen und ...

  • Judicialis

    ThürWaldG § 17 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten privater Waldeigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten privater Waldeigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
    Darüber hinaus muss sie angemessen in einer Weise sein, dass die Interessen des Eigentümers mit Belangen des Gemeinwohls (Art. 14 Abs. 2 GG), in dessen Interesse das Eigentumsrecht eingeschränkt werden soll, in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (vgl. BVerfGE 110, 1, 28; 100, 226, 240; 98, 17, 37).

    Im Mittelpunkt der Güterabwägung steht die Gegenüberstellung der Schwere und Tragweite der Eigentumsbeeinträchtigung aus Sicht des Betroffenen einerseits (vgl. BVerfGE 31, 229, 243) und der Intensität der Sozialbindung im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG, die zugunsten des Allgemeinwohls die Einschränkung der betreffenden Eigentumsposition mit Blick auf deren Eigenart und Funktion rechtfertigt, andererseits (vgl. BVerfGE 102, 1, 17; 112, 93, 109f.; 100, 226, 241).

    Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass die Sozialbindung gerade des Grundeigentums maßgeblich von seiner Situationsgebundenheit mitbestimmt wird (vgl. BVerfGE 100, 226, 242), d.h. von seiner Lage und Beschaffenheit sowie seiner Einbettung in die Umwelt (vgl. BGHZ 105, 15, 18; 90, 4, 15; BVerwGE 67, 84, 87; 49, 365, 368) geprägt ist, und daraus typischerweise notwendige "lage- und umweltspezifische" Einschränkungen erwachsen können, die der Eigentümer grundsätzlich hinzunehmen hat, so fehlt es doch vorliegend an triftigen Gründen des Gemeinwohls.

  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1268/99

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach VermG § 20 mit Eigentumsgarantie

    Auszug aus OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
    Zurecht ist daher anerkannt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht das Grundstückseigentum, also eine bestandsgeschützte Rechtsposition im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, belastet (vgl. BVerfG NJW 2000, 1486, 1487; BGH NJW 1989, 37, 38; BVerwG NVwZ 1996, 500; Staudinger-Mayer, Art. 119 EGBGB Rn. 11, Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattausg. 2005, § 24 Rn. 84 jeweils mit weit. Nachw.).

    Denn auch der berechtigte Besitz wird vom Schutzbereich dieses Grundrechts erfasst (vgl. BVerfG NJW 1993, 2035, 2036; vgl. auch NJW 2000, 1486, 1487).

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87

    Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
    Zurecht ist daher anerkannt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht das Grundstückseigentum, also eine bestandsgeschützte Rechtsposition im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, belastet (vgl. BVerfG NJW 2000, 1486, 1487; BGH NJW 1989, 37, 38; BVerwG NVwZ 1996, 500; Staudinger-Mayer, Art. 119 EGBGB Rn. 11, Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattausg. 2005, § 24 Rn. 84 jeweils mit weit. Nachw.).

    Dabei handelt es sich zwar nicht um eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, doch sind die ein gesetzliches Vorkaufsrecht konstituierenden Vorschriften als inhalts- und schrankenbestimmende Gesetze im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG anzusehen (vgl. BGH NJW 1989, 37, 38; BVerwG NVwZ-RR 1996, 500; Staudinger-Mayer a.a.O.).

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07

    Thüringer Waldgesetz

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 21. August 2007, ergänzt durch Beschluss vom 18. Dezember 2009, - 9 W 258/07 -.

    Mit Beschluss vom 21. August 2007 - 9 W 258/07 - hat das Thüringer Oberlandesgericht das Notarbeschwerdeverfahren gemäß Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 ThürVerf i. V. m. § 45 Abs. 1 ThürVerfGHG ausgesetzt und die Sache dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob - wörtlich - § 17 Abs. 1 Satz 1 ThürWaldG vom 6. August 1993 (GVBl S. 470, 623) in der vom 20. Februar 2004 an geltenden Fassung (GVBl S. 282) insoweit gegen Grundrechte (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 3 Abs. 2 ThürVerf) verstößt, als er angrenzenden Privatwaldeigentümern ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zuerkennt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

    Bereits das Reichsgericht hat ausgeführt, dass diese Bestimmung den Landesgesetzgeber ermächtigt, gesetzliche Vorkaufsrechte - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben - einzuführen (grundlegend RG, Urteil v. 4. November 1925 - V 17/25 - RGZ 112, 72, 78 ff., ebenso BGH, WM 1969, 1039, 1040; aus der jüngeren Rechtsprechung z.B. OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 21. August 2007 - 9 W 258/07 -, zitiert nach juris Rn. 27, ThürVerfGH, Beschluss v. 7. September 2010 - 27/07 -, zit. nach juris Rn 58).
  • BVerfG - 1 BvL 7/07
    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 21. August 2007 - 9 W 258/07 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 17 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Waldgesetzes vom 6. August 1993 (GVBl. S. 470, 623) in der vom 20. Februar 2004 an geltenden Fassung (GVBl. S. 282) insoweit gegen Artikel 34 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG verstößt, als er angrenzenden Privatwaldeigentümern ein Vorverkaufsrecht an Waldgrundstücken zuerkennt.
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