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   OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91   

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OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91 (https://dejure.org/1994,8335)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 U 164/91 (https://dejure.org/1994,8335)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 U 164/91 (https://dejure.org/1994,8335)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3, § 5, § 8, § 10, § 41, § 43
    Begriff des Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. der §§ 10 ff. WEG; Bildung von Sondereigentum an Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Kann aber ein durch die zunächst unzulässige Bildung von Sondereigentum bisher isolierter Miteigentumsanteil nunmehr doch mit Sondereigentum an den Räumen verbunden werden, besteht nicht die Notwendigkeit, den Anteil aufzulösen und dafür Wertersatz zu zahlen (Abgrenzung zu BGHZ 109, 179 ff.).«.

    Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.11.1989 - V ZR 143/87 - sind die damaligen Beklagten unter teilweiser Abänderung der Senatsentscheidung verurteilt worden, der Klägerin anteiligen Ersatz der Kosten für die Errichtung des Heizwerks zu leisten; auf die jetzige Beklagte entfiel ein vom Bundesgerichtshof ausgeurteilter Betrag von 177.173,19 DM.

    Hinsichtlich des damals zur Entscheidung stehenden Sachverhalts und der Ausführungen des Bundesgerichtshofs wird auf dessen in BGHZ 109, 179 ff. und NJW 1990, 447 ff. veröffentlichte Entscheidung Bezug genommen.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.11.1989 (BGHZ 109, 179, 184 f. = NJW 1990, 447 ff. besprochen von Röll MittBayNot 1990, 85, Reithmann EWiR 1990, 195, Zimmermann DNotZ 1991, 153 und Holch EWiR 1992, 131; vgl. auch Wenzel DNotZ 1993, 297, 299 f.) ist davon auszugehen, daß es, wenn ein isolierter Miteigentumsanteil "als Folge der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen" im Widerspruch zu §§ 3, 8 WEG entsteht, lediglich zur "dinglichen Verstrickung kommt, nicht aber der Inhaber des isolierten Anteils Wohnungseigentümer i.S. des WEG wird.

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung im Vorprozeß ausgeführt, die damalige Abtretung habe Ansprüche aufgrund der Übertragung des isolierten Miteigentumsanteils nicht erfassen können, da diese damals noch nicht bestanden hätten (BGH NJW 1990, 447, 448, insoweit in BGHZ 109, 179, 186 nicht abgedruckt).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs unter 11 2 b) seines Urteils im Vorprozeß (NJW 1990, 447, 448, vgl. oben 2) lassen sich zwar in dem Sinne verstehen, daß er die damalige Klage wegen des Wertersatzanspruchs als für zur Zeit unbegründet gehalten hat.

    Dem entsprechen auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 109, 179, 185), ein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch gegen die damaligen Beklagten zu 1 und 2 bestehe noch nicht, Wertersatz müsse erst bei der Übertragung des jeweiligen Anteils geleistet werden.

    Endet die dienende Funktion, so besteht keine Notwendigkeit mehr, eigenmächtige Verfügungen eines Sondereigentümers, die den Betrieb der Einrichtungen in Frage stellen könnten, zu verhindern (zum Gesetzeszweck vgl. BGHZ 109, 179, 184 mit weiterem Nachweis).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die ursprüngliche Teilungserklärung insoweit aufrechtzuerhalten, als sie nicht gegen § 5 Abs. 2 WEG verstieß, war die Begründung von Sondereigentum im übrigen wirksam (BGHZ 109, 179, 184), und entstand an den (ursprünglichen) Heizräumen Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 5 WEG ).

    Der Bundesgerichtshof hat zur Notwendigkeit der Übertragung des isolierten Miteigentumsanteils ausgeführt (BGHZ 109, 179, 185):.

  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 111/80

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel, zu deren Auslegung auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen sind, falls sich aufgrund dessen der Streitgegenstand des Urteils abgrenzen läßt (vgl. etwa BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1981, 2306 ).

    Denn die Reichweite der Rechtskraft hängt vom Streitgegenstand ab, der bestimmt wird von dem Grund des zur Entscheidung gestellten Anspruchs und von dem dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BGHZ 7, 268, 271; 78, 130, 136; BGH NJW 1981, 2306 ).

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.02.1979 (BGHZ 73, 302 ff.) entschieden hatte, daß eine Heizungsanlage jedenfalls dann, wenn sie nur die zu der Wohnanlage gehörenden Wohnungen und Räume mit Wärme versorgt, dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene und daher nicht im Sondereigentum stehen könne (§ 5 Abs. 2 WEG ), verlangten die anderen Miteigentümer von der Klägerin und der Pächterin die Herausgabe des Heizwerks.
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Denn die Reichweite der Rechtskraft hängt vom Streitgegenstand ab, der bestimmt wird von dem Grund des zur Entscheidung gestellten Anspruchs und von dem dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BGHZ 7, 268, 271; 78, 130, 136; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel, zu deren Auslegung auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen sind, falls sich aufgrund dessen der Streitgegenstand des Urteils abgrenzen läßt (vgl. etwa BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel, zu deren Auslegung auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen sind, falls sich aufgrund dessen der Streitgegenstand des Urteils abgrenzen läßt (vgl. etwa BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    1 Nr. 1 WEG erfaßt nur Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis, die die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, also Streitigkeiten über die sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander (BGHZ 109, 396, 398).
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Die Streitigkeit der Parteien ähnelt hingegen, was die Übertragung des isolierten Anteils betrifft, eher den Streitigkeiten, die die Begründung oder Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen, und die nicht unter § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG fallen (vgl. die Nachweise bei Palandt/Bassenge, 53.Aufl., WEG § 43 Rn. 4, s.a. die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ausdrücklich ausgenommenen Fälle der §§ 17 - 19 WEG ; auch den Streit mit ausgeschiedenen Wohnungseigentümern hat der Bundesgerichtshof trotz dogmatischer Bedenken nicht dem § 43 WEG unterstellt, BGHZ 106, 34 ).
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80

    Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Denn die Reichweite der Rechtskraft hängt vom Streitgegenstand ab, der bestimmt wird von dem Grund des zur Entscheidung gestellten Anspruchs und von dem dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BGHZ 7, 268, 271; 78, 130, 136; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Denn ohne Sondereigentum (Wohnungs- oder Teileigentum) ist Wohnungseigentum i.S. der §§ 10 ff. WEG nicht denkbar (vgl. auch MK/Röll, 2.Aufl., § 5 Rn. 35 a; Röll MittBayNot 1990, 85, 86; OLG Hamm OLGZ 1991, 27, 32 f., 34 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92

    Verjährung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs

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