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   OLG Köln, 05.12.2005 - 2 U 103/05   

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https://dejure.org/2005,5110
OLG Köln, 05.12.2005 - 2 U 103/05 (https://dejure.org/2005,5110)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2005 - 2 U 103/05 (https://dejure.org/2005,5110)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 2 U 103/05 (https://dejure.org/2005,5110)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1643 Abs. 2, 2307
    Vermächtnisausschlagung für Minderjährigen ohne familiengerichtliche Genehmigung unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer wirksamen Ausschlagung eines Vermächtnisses durch ausdrückliches oder konkludentes Handeln bei Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs für einen Minderjährigen; Anforderungen an die Fristsetzung zur Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses

  • Judicialis

    BGH § 1643; ; BGH § 2180; ; BGH § 2307

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1643 § 2180 § 2307
    Keine wirksame Ausschlagung des Vermächtnisses durch Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs für Minderjährigen ohne gerichtliche Genehmigung - Fristsetzung zur Erklärung über Annahme des Vermächtnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Leitsatz)

    BGB §§ 1643, 2174, 2180 Abs. 1 Satz 2, 2307 Abs. 1
    Vermächtnisausschlagung für Minderjährigen bedarf familiengerichtlicher Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99

    Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2005 - 2 U 103/05
    Die Ausschlagung bedarf keiner Form und kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter sowie durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2002, 2 Wx 2/02; BGH, NJW 2001, 520 [521]; OLG Colmar, OLGE 4, 442 [443]; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 9 für die Annahme; AnwK/J. Mayer, BGB, 2004, § 2180 Rn. 2, 7; Erman/Schmidt, BGB, 11. Auflage 2004, § 2180 Rn. 2; MünchKomm/Schlichting, BGB, 4. Auflage 2004, § 2180 Rn. 2; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Auflage 2005, § 2180 Rn. 2; Staudinger/Otte, BGB, 13. Auflage 1996, § 2180 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22

    Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der

    Vielmehr sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgebend (OLG Köln 2 Wx 2/02, Beschluss vom 12.07.2002; OLG Köln 2 U 103/05; Urteil vom 05.12.2015; Soergel/Dieckmann BGB § 2307 Rn. 6).
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