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   OLG Köln, 07.07.2009 - II-4 UF 168/08   

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https://dejure.org/2009,4668
OLG Köln, 07.07.2009 - II-4 UF 168/08 (https://dejure.org/2009,4668)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.2009 - II-4 UF 168/08 (https://dejure.org/2009,4668)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - II-4 UF 168/08 (https://dejure.org/2009,4668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des ehebedingten Nachteils i.S. von § 1578b BGB; Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1578 Abs. 2; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1578 b Abs. 2; ; EGZPO § 36; ; EGZPO § 36 Nr. 1

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Nachehelicher Unterhalt; neu verheiratet; Additionsmethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323 Abs. 1; BGB § 1578b Abs. 2
    Begriff des ehebedingten Nachteils i.S. von § 1578b BGB; Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 28.10.2003 - 4 UF 69/03

    Höhe des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2009 - 4 UF 168/08
    In Abänderung des am 28.10.2003 verkündeten Urteils des 4. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln - 4 UF 69/03 - zahlt der Kläger an die Beklagte von Mai 2009 bis Dezember 2009 nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 1.044,00 EUR.

    Sonstiges Einkommen wie Urteil vom 28.10.2003 - 4 UF 69/03 - 3.995,51 EUR.

    wie Urteil vom 28.10.2003 - 4 UF 69/03 2.231,75 EUR.

    Wegen der näheren Einzelheiten der beruflichen Tätigkeit der Beklagten bis zum Jahre 1998 und ihres Verdienstes verweist der Senat auf den Inhalt des Senatsurteils vom 28.10.2003 - 4 UF 69/03 OLG Köln -, das Gegenstand der Abänderungsklage ist.

    Dies führte dazu, dass der Senat im Abänderungsverfahren der Beklagten mit Senatsurteil vom 28.10.2003 - 4 UF 69/03 OLG Köln - Aufstockungsunterhalt wegen veränderter Umstände erst wieder ab Januar 2001 zusprach.

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2009 - 4 UF 168/08
    So führt der Bundesgerichtshof zum Beleg ehebedingter Nachteile in seinem Urteil vom 16.04.2008 - XII ZR 107/06 -, (veröffentlicht u.a. in FamRZ 2008, 1325) aus, dass nach der Neuregelung des § 1578 b Abs. 2 BGB der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten zeitlich zu begrenzen ist, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre.
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2009 - 4 UF 168/08
    zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" sprechen (BGH-Urteil vom 14. November 2007 - XII ZR 16/07 -, FamRZ 2008, 134, 136).
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