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   OLG Köln, 15.03.2019 - 6 U 216/18   

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https://dejure.org/2019,12881
OLG Köln, 15.03.2019 - 6 U 216/18 (https://dejure.org/2019,12881)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2019 - 6 U 216/18 (https://dejure.org/2019,12881)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2019 - 6 U 216/18 (https://dejure.org/2019,12881)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Kassel, 22.10.2018 - 11 O 1385/18
    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2019 - 6 U 216/18
    Jene in der mündlichen Verhandlung vom 22.02.2019 im Anschluss an die von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des LG Kassel (Urteil vom 22.10.2018, 11 O 1385/18) umfassend erörterten Nachteile liegen insbesondere im Fehlen der Möglichkeit einer rückwirkenden Genehmigung entsprechend § 177 Abs. 1 BGB (sofern die vom Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Kündigung nicht beanstandet wird, § 180 Satz 2 BGB; s. hierzu Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris-PK-BGB, 8. Aufl., § 312h Rn. 42 ff.) sowie der Gefahr einer Bindung des Verbrauchers an zwei Verträge (vgl. insoweit BGH GRUR 2018, 317 - Portierungsauftrag, juris-Tz. 29) und sind weitgehend theoretischer Natur.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2019 - 6 U 216/18
    Jene in der mündlichen Verhandlung vom 22.02.2019 im Anschluss an die von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des LG Kassel (Urteil vom 22.10.2018, 11 O 1385/18) umfassend erörterten Nachteile liegen insbesondere im Fehlen der Möglichkeit einer rückwirkenden Genehmigung entsprechend § 177 Abs. 1 BGB (sofern die vom Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Kündigung nicht beanstandet wird, § 180 Satz 2 BGB; s. hierzu Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris-PK-BGB, 8. Aufl., § 312h Rn. 42 ff.) sowie der Gefahr einer Bindung des Verbrauchers an zwei Verträge (vgl. insoweit BGH GRUR 2018, 317 - Portierungsauftrag, juris-Tz. 29) und sind weitgehend theoretischer Natur.
  • LG Hamburg, 27.03.2008 - 312 O 340/07

    Wettbewerbsverstoß: Antrag auf Umstellung von Telefon- oder Internetanschlüssen

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2019 - 6 U 216/18
    Es geht vorliegend nicht um ein sog. Slaming, d.h. die Umstellung des Anschlusses auf einen Neuanbieter, ohne dass der Verbraucher einen Auftrag für einen Neuvertrag erteilt und die Kündigung des Altvertrages veranlasst hat, wobei ein solches Einwirken auf einen fremden Kundenkreis regelmäßig als gezielte Behinderung des Mitbewerbers oder wegen Irreführung oder wegen unzumutbarer Belästigung des Verbrauchers wettbewerbswidrig ist (s. Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris-PK-BGB, 8. Aufl., § 312h Rn. 5, 6; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, § 7 Rn. 139; LG Hamburg WRP 2008, 841, juris-Tz. 51).
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