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   OLG Köln, 27.08.2014 - I-2 Wx 222/14   

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https://dejure.org/2014,24901
OLG Köln, 27.08.2014 - I-2 Wx 222/14 (https://dejure.org/2014,24901)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.2014 - I-2 Wx 222/14 (https://dejure.org/2014,24901)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2014 - I-2 Wx 222/14 (https://dejure.org/2014,24901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutterschaft bei Kind eines lesbischen Paares: Kein Anspruch der genetischen Mutter auf Eintragung als "Mutter" in Geburtsurkunde neben der gebärenden Frau - Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1409
  • FGPrax 2015, 42
  • FamRZ 2015, 156
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
    Auch der Umstand, dass die Beteiligten zu 1) und 2) eine Lebenspartnerschaft unterhalten, steht der Anwendung der Verfassungsnorm nicht entgegen, weil auch zwei Personen gleichen Geschlechts Eltern im verfassungsrechtlichen Sinne sein können und ihnen in der Folge das Elterngrundrecht zustehen kann (BVerfG NJW 2013, 847, 849).

    Die Beschwerde vermag sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung BVerfG NJW 2013, 847 zu berufen, denn diese betrifft nur die Zulassung der Sukzessivadoption in der Lebenspartnerschaft, nicht hingegen die gesetzliche Regelung der Mutterschaft.

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
    Fallen im Einzelfall entgegen der gesetzlichen Vermutung die rechtliche und die leibliche Vaterschaft auseinander, hat das Kind zwei Väter, die sich beide auf ihre durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Elternschaft berufen können (BVerfG NJW 2003, 2151, 2152).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung zu den Voraussetzungen des Anfechtungsrechts des leiblichen Vaters nach § 1600 BGB ausgeführt, dass das Elterngrundrecht es gebiete, Möglichkeiten für den leiblichen Vater zu schaffen, auch rechtlich die Stellung des Vaters einzunehmen, also den Zugang zu einem Verfahren zu eröffnen, in dem die Vaterschaft überprüft und das Elternrecht gegebenenfalls rechtlich neu zugeordnet wird (BVerfG NJW 2003, 2151, 2153).

  • AG Köln, 30.05.2014 - 378 III 35/14

    Ermittlung der Abstammung eines Kindes vor dem Eintrag ins Geburtsregister

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 09.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.05.2014 - 378 III 35/14 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 09.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.05.2014 - 378 III 35/14 - wird als unzulässig verworfen.

  • EGMR, 03.11.2011 - 57813/00

    S. H. ./. Österreich

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
    In ihrer Entscheidung vom 03.11.2011 (Application no. 57813/00) betreffend das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz hat die Große Kammer des EGMR angenommen, dass der nationale Gesetzgeber insoweit einen weiten Spielraum hat, und in ihre Überlegungen einbezogen, dass der österreichische Gesetzgeber dem zivilrechtlichen Grundsatz "mater semper certa est" dadurch Rechnung tragen wollte, dass die Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass zwei Personen für sich in Anspruch nehmen können, die biologische Mutter ein und desselben Kindes zu sein; diese Überlegungen hat der EGMR nicht beanstandet (Textziffer 104).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10

    Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
    Eintragungen in eine Personenstandsurkunde haben keine rechtserzeugende Kraft (BVerfG NJW 2011, 988).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Eine gemeinsame Elternschaft von zwei die Vaterschaft anerkennenden Männern ist im deutschen Recht ebensowenig vorgesehen wie eine kraft Gesetzes erfolgende Zuordnung des Kindes zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner eines Elternteils (Mutter oder Vater; vgl. BVerfG FamRZ 2013, 521 sowie EGMR FamRZ 2014, 97 zur Vereinbarkeit mit der EMRK; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 27. August 2014 - 2 Wx 222/14 - juris).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Davon unabhängig eröffnet das geltende Recht die Möglichkeit der Sukzessivadoption durch die Ehefrau der Kindesmutter nach § 1741 Abs. 2 Satz 3 BGB (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157).

    Dieser Unterschied rechtfertigt die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende abweichende Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1897; vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622 und OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157, jeweils zur Lebenspartnerschaft; Britz StAZ 2016, 8, 12).

  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung

    Es ist nur schwer nachzuvollziehen und zu begründen, dass in dieser Konstellation die genetische Mutter eine rechtliche Beziehung nach geltendem Recht nur im Wege der Stiefelternadoption begründen kann (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 156; Dethloff, FS Coester-Waltjen, 2015, S 41 ff., 46 ff.; Reuß, FamPra.ch 2015, 858 ff.).
  • KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17

    Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen

    Die Ehefrau der Mutter wird aber - anders als der Ehemann der Mutter, der mit der Geburt nach § 1592 Nr. 1 BGB rechtlicher Vater wird - nicht rechtlicher Elternteil (zur Lebenspartnerschaft: BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2014 - 2 Wx 222/14 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. März 2011, 1518 - 17 W 48/10 -, juris).
  • OLG Köln, 26.03.2015 - 14 UF 181/14

    Anerkennung einer Co-Mutterschaft in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

    Der Antrag vom 14. Februar 2014 an das Standesamt, die Antragstellerin neben der Beteiligten zu 2) als weitere Mutter in die Geburtsurkunde aufzunehmen ist abgelehnt, die Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung ist zurückgewiesen worden (2. Zivilsenat des OLG Köln, NJW-RR 2014, 1409).
  • AG Wuppertal, 03.11.2017 - 67 FH 6/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung betreffend eine Leihmutterschaft

    " Eine gemeinsame Elternschaft von zwei die Vaterschaft anerkennenden Männern ist im deutschen Recht ebenso wenig vorgesehen wie eine kraft Gesetzes erfolgende Zuordnung des Kindes zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner eines Elternteils (Mutter oder Vater; vgl. BVerfG FamRZ 2013, 521 sowie EGMR FamRZ 2014, 97 zur Vereinbarkeit mit der EMRK; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 27.August 2014 - 2 Wx 222/14 - juris).
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