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   OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09   

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https://dejure.org/2009,4337
OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09 (https://dejure.org/2009,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2009 - 2 Wx 35/09 (https://dejure.org/2009,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2009 - 2 Wx 35/09 (https://dejure.org/2009,4337)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HGB § 335 Abs. 4 und 5; FGG § 22 Abs. 2, 27, 29 a Abs. 1
    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Verfahren bei Umdeutung eines Rechtsbehelfs und Vorlage an ein anderes Gericht; Umdeutung einer Anhörungsrüge in eine Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    HGB § 335 Abs. 4; ; HGB § 335 Abs. 5; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29 a Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Rechtsmittelführers vor Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Verfahren bei Umdeutung eines Rechtsbehelfs und Vorlage an ein anderes Gericht; Umdeutung einer Anhörungsrüge in eine Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 911
  • FGPrax 2009, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02

    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09
    Eine Umdeutung eines Rechtsbehelfs in ein anderes Rechtsmittel in entsprechender Anwendung von § 140 BGB setzt indes voraus, daß dieses andere Rechtsmittel zulässig und insbesondere überhaupt statthaft ist (vgl. BGH NJW 2002, 1958).
  • OLG Köln, 23.03.2009 - 2 Wx 30/09

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09
    Die zuletzt genannte Bestimmung schließt die weitere Beschwerde gegen alle Entscheidungen der Kammer für Handelssachen im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB aus und normiert somit eine Ausnahme nicht nur von der allgemeinen Bestimmung des § 27 Abs. 1 FGG betreffend die weitere Beschwerde in der Hauptsache, sondern auch von der Regelung des § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG, welche sonst im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung vorsieht, durch welche das Beschwerdegericht ein Wiedereinsetzungsgesuch zurückweist (vgl. Senat, Beschluß vom 23. März 2009 - 2 Wx 30/09 -, zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen).
  • BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 3 Z 139/89
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09
    Daß gegen eine solche Zurückweisung im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB somit kein Rechtsmittel gegeben ist, steht im Einklang damit, daß auch sonst im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige weitere Beschwerde nach § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG ausgeschlossen ist, wenn gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache selbst kein Rechtsmittel stattfindet (vgl. BayObLGZ 1989, 426 [427]; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 22, Rdn. 83; jeweils mit weit. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 17.03.2014 - 2 W 24/12

    Personenstandsrecht: Führung des Adelsprädikats eines russischen

    Im Hinblick auf die Funktion der Personenstandsregister als öffentliche Register kommt eine Berichtigung nur in Betracht, wenn die Unrichtigkeit der Eintragung feststeht, das heißt, wenn das Gericht aufgrund der zur Verfügung stehenden Beweismittel von der Unrichtigkeit überzeugt ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1480, 1481); dabei sind an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen (Hans. OLG, Beschluss vom 13.5.2009, Az. 2 Wx 35/09).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 2 Wx 5/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Vielmehr ist, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (vgl. Senat FGPrax 2009, 126 = NZG 2009, 593; Senat, FGPrax 2009, 126 = NJW-RR 2009, 911 f.), auch die Entscheidung des Landgerichts über die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuchs im Verfahren nach § 335 HGB nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar.
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