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   OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99   

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https://dejure.org/2003,5586
OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99 (https://dejure.org/2003,5586)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 U 103/99 (https://dejure.org/2003,5586)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 U 103/99 (https://dejure.org/2003,5586)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines zuviel gezahlten Mietzinses nach Minderung; Begriff des "Fehlers" i.S.v. § 537 Abs. 1 BGB a. F.; Rechtsfolge des Abweichens der tatsächlichen Objektfläche um 25,1 % unter der im Mietvertrag zugrunde gelegten Fläche

  • Judicialis

    ZPO § 296 a; ; ZPO § ... 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 711; ; BGB § 139; ; BGB § 472; ; BGB § 473 a. F.; ; BGB § 536 b; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 536 Abs. 1 Satz 2 n. F.; ; BGB § 536 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 537; ; BGB § 537 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 537 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. a. F.; ; BGB § 537 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; BGB § 539; ; BGB § 812; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGBGB § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage zur Mietminderung bei falscher Flächenberechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • prewest.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Flächenabweichungen (RA Karl Friedrich Wiek, Köln)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 219/00

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Die Kosten aller Instanzen des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof - XII ZR 219/00 - hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Gerichtskosten des Revisionsverfahrens, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2002 - XII ZR 219/00 - nicht erhoben werden.

    Durch Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 219/00 - hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats vom 21. Juni 2000 aufgehoben, die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen und bestimmt, dass Gerichtskosten für das Revisionsverfahren nicht erhoben werden.

  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Streitwert für den Rechtsstreit sämtlicher Instanzen und zugleich Wert der Beschwer der Beklagten: (42 x 2.100,-- DM =) EUR 45.095,94 (vgl. dazu BGH NJW 2000, 3142, 3143 m.N.).
  • OLG Dresden, 15.12.1997 - 3 AR 90/97

    Rechte des Mieters bei hinter den Angaben im Mietvertrag zurückbleibender

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Um die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne der genannten Bestimmungen handelt es sich auch dann, wenn im Mietvertrag nicht bloß die Fläche angegeben ist, sondern für die angegebene Fläche ausdrücklich ein bestimmter Quadratmeterpreis vereinbart worden ist (vgl. Bub/Treier/Kraemer, a.a.O., III.B; LG Freiburg WuM 88, 263; LG München WuM 87, 217;AG Duisburg WuM 87, 217; Pauly WuM 98, 469, 471; Blank WuM 98, 467, 468) .
  • OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01

    (Gewerberaummiete: Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Der Kläger hat die Minderung auch nicht verwirkt, da er sie, wie sich auch aus den erwähnten Schreiben der Beklagten vom 3. Februar 1998 ergibt, bereits Ende Januar 1998 durch Anwaltsschreiben gegenüber der Beklagten geltend gemacht hat und damit jedenfalls vor Ablauf der insoweit nach der Rechtsprechung zu § 539 BGB a. F. allenfalls in Betracht kommenden 6-Monatsfrist (vgl. dazu etwa OLG Naumburg, NZM 2002, 251; AG Rudolstadt, NZM 2002, 163 je m. w. N.).
  • LG Freiburg, 16.06.1988 - 3 S 31/88

    Keine Mietminderung bei fehlenden Sicherheitsvorkehrungen in Altbau - keine

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Um die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne der genannten Bestimmungen handelt es sich auch dann, wenn im Mietvertrag nicht bloß die Fläche angegeben ist, sondern für die angegebene Fläche ausdrücklich ein bestimmter Quadratmeterpreis vereinbart worden ist (vgl. Bub/Treier/Kraemer, a.a.O., III.B; LG Freiburg WuM 88, 263; LG München WuM 87, 217;AG Duisburg WuM 87, 217; Pauly WuM 98, 469, 471; Blank WuM 98, 467, 468) .
  • AG Rudolstadt, 23.01.2002 - 2 C 139/99

    Rechtsfolgen vorbehaltloser Zahlung der Miete

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Der Kläger hat die Minderung auch nicht verwirkt, da er sie, wie sich auch aus den erwähnten Schreiben der Beklagten vom 3. Februar 1998 ergibt, bereits Ende Januar 1998 durch Anwaltsschreiben gegenüber der Beklagten geltend gemacht hat und damit jedenfalls vor Ablauf der insoweit nach der Rechtsprechung zu § 539 BGB a. F. allenfalls in Betracht kommenden 6-Monatsfrist (vgl. dazu etwa OLG Naumburg, NZM 2002, 251; AG Rudolstadt, NZM 2002, 163 je m. w. N.).
  • AG Duisburg, 14.07.1986 - 27 C 352/86
    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Um die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne der genannten Bestimmungen handelt es sich auch dann, wenn im Mietvertrag nicht bloß die Fläche angegeben ist, sondern für die angegebene Fläche ausdrücklich ein bestimmter Quadratmeterpreis vereinbart worden ist (vgl. Bub/Treier/Kraemer, a.a.O., III.B; LG Freiburg WuM 88, 263; LG München WuM 87, 217;AG Duisburg WuM 87, 217; Pauly WuM 98, 469, 471; Blank WuM 98, 467, 468) .
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    "Fehler" im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB a. F. ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsachlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten; sie muss die Tauglichkeit zu dem von den Vertragsparteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch ganz aufheben oder erheblich mindern (vgl. BGH, NJW 2000, 1714 [1715]; Palandt/Putzo BGB, 59. Aufl., § 537 Rn. 12).
  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus überzahlter Miete

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99
    Das kann insbesondere bei einem erheblichen Abweichen der tatsächlichen Raumgröße von der vertragsgemäßen Mietfläche der Fall sein, jedenfalls dann, wenn es sich bei der Flächenangabe um eine solche Eigenschaft der Mietsache handelt, die auch nach den Vorstellungen der Parteien die Höhe des Mietzinses beeinflusst (vgl. OLG Köln WuM 1999, 282 [283]).
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