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   OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08   

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https://dejure.org/2008,13710
OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08 (https://dejure.org/2008,13710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2008 - 15 AR 23/08 (https://dejure.org/2008,13710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2008 - 15 AR 23/08 (https://dejure.org/2008,13710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht nach der Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschusses im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentumssache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Landgerichts gem. § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Wohnungseigentumsachen betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren; Begriff der Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1-4, 6 WEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Streitigkeit i. S. von § 43 Nr. 1 bis 4, 6 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 596
  • NZM 2009, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78

    Zuständigkeit der Familiengerichte - Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    Ist das zuständige Vollstreckungsorgan jedoch das Vollstreckungsgericht, ist eine Sachnähe zum Erkenntnisverfahren typischerweise nicht gegeben (vgl. auch BGH NJW 1979, 1048, wonach sich die Zuständigkeit der Familiengerichte nicht auf Verrichtungen erstreckt, die die Zivilprozessordnung den Vollstreckungsgerichten zuweist).

    Wie der Gesetzgeber bereits durch die Bestimmung eines anderen Gerichts als des im Erkenntnisverfahren zuständigen Prozessgerichts zum Vollstreckungsorgan zum Ausdruck gebracht hat, ist in diesen Fällen eine Sachnähe zum Erkenntnisverfahren typischerweise nicht gegeben, so dass die Annahme nicht gerechtfertigt ist, die Sache gehöre ihrem Wesen nach vor die Wohnungseigentumsgerichte (vgl. auch BGH NJW 1979, 1048, wonach sich die Zuständigkeit der Familiengerichte nicht auf die Verrichtungen erstreckt, die die Zivilprozessordnung den Vollstreckungsgerichten zuweist).

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist aber im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz leugnen (vgl. BGHZ 104, 363 - Juris-Ausdruck Rn. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht wurden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 25).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist aber im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz leugnen (vgl. BGHZ 104, 363 - Juris-Ausdruck Rn. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht wurden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 25).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    a) § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Vollstreckungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.1983 - IV b ARZ 49/82 - zitiert nach juris Rn. 6; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22.Aufl., § 36 Rn. 37) und auch dann, wenn der Zuständigkeitsstreit die Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Rechtsmittel betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 02.10.1985 - IV b ARZ 24/85 - Rn. 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    a) § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Vollstreckungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.1983 - IV b ARZ 49/82 - zitiert nach juris Rn. 6; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22.Aufl., § 36 Rn. 37) und auch dann, wenn der Zuständigkeitsstreit die Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Rechtsmittel betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 02.10.1985 - IV b ARZ 24/85 - Rn. 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist aber im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz leugnen (vgl. BGHZ 104, 363 - Juris-Ausdruck Rn. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht wurden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 25).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist aber im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz leugnen (vgl. BGHZ 104, 363 - Juris-Ausdruck Rn. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht wurden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 25).
  • OLG Köln, 12.03.2012 - 21 AR 1/12
    Im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte sind die Vorschriften über die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz ohne förmlichen Beschluss leugnen (vgl. BGH BGHZ 71, 264, 271 f; BGHZ 104, 363, 366; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; OLG Hamburg OLGR 2005, 805; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 596, 597; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; OLG Hamburg OLGR 2005, 805; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 596, 597; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10

    Zuständigkeitsbestimmung für die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich im

    Selbst wenn der zugrundeliegende Vollstreckungstitel in einem Wohnungseigentumsverfahren erstritten worden ist, ist für das Rechtsmittel der Beschwerde in dieser Konstellation die Zuständigkeit des dem Amtsgericht nach § 72 I GVG übergeordneten Landgerichts eröffnet (so zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2008 - 15 AR 23/08).
  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2019 - 13 T 16/19

    Ist das WEG-Konzentrationsberufungsgericht (§ 72 Abs. 2 GVG) als Berufungsgericht

    Der mit der Schaffung des § 72 Abs. 2 GVG verfolgte Zweck, durch eine häufigere und intensivere Befassung mit der komplexen Materie des Wohnungseigentumsrechts eine Qualitätssteigerung der Rechtsmittelentscheidungen und eine gleichmäßige Revisionszulassungspraxis herbeizuführen (vgl. BT-Dr 16/3843, S. 17, 29), gebietet es deshalb in diesen Fällen, die Rechtsmittelzuständigkeit bei dem in § 72 Abs. 2 GVG genannten Landgericht zu konzentrieren (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 596; Musielak/Voit/Wittschier § 72 GVG Rn. 7a).
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