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OLG Karlsruhe, 12.10.1973 - 1 Ss (B) 203/73 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 1973 - 1 Ss (B) 203/73 - (VRS 46, 194, 197) gehindert, der für den Fall des Zusammentreffens von während derselben Fahrt begangenen Dauerordnungswidrigkeiten nach der StVZO (Fahren mit einem überladenen Kraftfahrzeug bei fehlender Betriebsbereitschaft der Dauerbremse) mit dem Verstoß gegen das Überholverbot des § 5 StVO Tatmehrheit angenommen hat.Abweichend von der dargelegten Rechtsauffassung stellt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VRS 46, 194, 197) demgegenüber ohne weitere Begründung bei der Annahme von Tatmehrheit zwischen Überladung (§ 34 Abs. 2 StVZO) und fehlender Betriebsbereitschaft der Dauerbremse (§ 41 Abs. 15 StVZO) einerseits und dem Überholen im Überholverbot andererseits lediglich fest, die letztgenannte Tat sei "nur gelegentlich" der Fahrt mit dem überladenen und mit einem technischen Mangel behafteten Fahrzeug begangen worden.