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   OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13   

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https://dejure.org/2013,44574
OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13 (https://dejure.org/2013,44574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.11.2013 - 12 U 117/13 (https://dejure.org/2013,44574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. November 2013 - 12 U 117/13 (https://dejure.org/2013,44574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Balkone, die in den Luftraum des Grundstücksnachbarn hineinragen, stellen eine unzulässige Grenzüberschreitung dar; §§ 94, 905, 912, 1004, 1018, 1027 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsfläche sperrt auch den darüber befindlichen Luftraum!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Errichtung von Balkonen trotz Verbot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grunddienstbarkeit für Abstandsfläche: Auch Balkone sind nicht zulässig! (IBR 2014, 1060)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 559
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12

    Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    Mithin kann ein Verstoß gegen § 226 BGB nicht festgestellt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2012 -5 U 98/12 -, juris- Tz. 50 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13

    Grundbucheintragung: Hinreichend bestimmter Inhalt einer beschränkt persönlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    Ein dingliches Recht kann deshalb zwischen den Parteien der Einigung über seine Bestellung keinen anderen Sinn haben als den, der auch für Dritte maßgebend ist (Zum Ganzen: Senat, Urteil vom 20. August 2013 - 12 U 41/13 -, MDR 2013, 12131214 = NJW-Spezial 2013, 642-643, vollständig veröffentlicht in: juris, dort Tz. 22; Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 873 Rdnr. 269 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1983 - V ZR 154/81

    Anspruch des Sonderrechtsnachfolgers auf Überbaurente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    So liegt eine Grenzüberschreitung im Rahmen des § 912 BGB auch dann vor, wenn sie lediglich in den Luftraum hinein erfolgt (BGH Urteil vom 21. Januar 1983 - V ZR 154/81 -NJW 1983, 1112, juris-Tz. 10 zu einem hinüberragenden Dachvorsprung; RG, Urteil v. 15.01.1916 - V 260/15, RGZ 88, 39, 41 zu einer nicht lotgerecht errichteten Mauer, die lediglich in den Luftraum des Nachbargrundstücks hineinragt).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97

    Formularmäßige Verkürzung der Gewährleistungsfrist in einem Ingenieurvertrag;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    Unter den in §§ 94 f. BGB zur Bestimmung der Bestandteilseigenschaft einer Sache verwendeten Gebäudebegriff, der in seiner sachenrechtlichen Zielsetzung auf eine Erhaltung wirtschaftlicher Werte sowie die Wahrung rechtssicherer Vermögenszuordnungen ausgerichtet ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434 unter III 1), werden etwa auch Brücken und Windkraftanlagen (Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 94 Rn. 3 mwN) sowie vereinzelt sogar Mauern und Zäune gefasst (Schulze, BGB, 7. Aufl., 2012, Rdnr. 2), während etwa in steuerrechtlichen Bewertungszusammenhängen die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen im Vordergrund steht und zu anderen Abgrenzungsergebnissen führen kann (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09 -, BGHZ 187, 311-326, juris-Tz. 12).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    Unter den in §§ 94 f. BGB zur Bestimmung der Bestandteilseigenschaft einer Sache verwendeten Gebäudebegriff, der in seiner sachenrechtlichen Zielsetzung auf eine Erhaltung wirtschaftlicher Werte sowie die Wahrung rechtssicherer Vermögenszuordnungen ausgerichtet ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434 unter III 1), werden etwa auch Brücken und Windkraftanlagen (Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 94 Rn. 3 mwN) sowie vereinzelt sogar Mauern und Zäune gefasst (Schulze, BGB, 7. Aufl., 2012, Rdnr. 2), während etwa in steuerrechtlichen Bewertungszusammenhängen die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen im Vordergrund steht und zu anderen Abgrenzungsergebnissen führen kann (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09 -, BGHZ 187, 311-326, juris-Tz. 12).
  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    Denn der Rechtsgedanke des § 912 BGB ist dem Grunddienstbarkeitsrecht nicht fremd (vgl. BGH, Urteil vom 09. Januar 1963 - V ZR 125/61 -, BGHZ 39, 5-14).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11

    Keine Begründung von Wohnungseigentum bei Überbau zum Nachbargrundtsück; §§ 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    Denn selbst im Falle des "überhängenden Überbaus", wenn also der Erker oder Balkon auf ein fremdes Nachbargrundstück hinüberragt (was hier nicht der Fall ist, da die im Jahr 1959 hinzuerworbene Teilfläche ihr Eigenständigkeit verloren hatte), gehört das überhängende Bauteil demjenigen, von dessen Grundstück der Überhang ausgeht, es sei denn es liegt ein unentschuldigter Überbau vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012 - 14 Wx 7/11 -, BWNotZ 2013, 115 ff., juris-Tz. 9.).
  • RG, 15.01.1916 - V 260/15

    Grenzüberbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13
    So liegt eine Grenzüberschreitung im Rahmen des § 912 BGB auch dann vor, wenn sie lediglich in den Luftraum hinein erfolgt (BGH Urteil vom 21. Januar 1983 - V ZR 154/81 -NJW 1983, 1112, juris-Tz. 10 zu einem hinüberragenden Dachvorsprung; RG, Urteil v. 15.01.1916 - V 260/15, RGZ 88, 39, 41 zu einer nicht lotgerecht errichteten Mauer, die lediglich in den Luftraum des Nachbargrundstücks hineinragt).
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