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   OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21   

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https://dejure.org/2021,36830
OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21 (https://dejure.org/2021,36830)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21 (https://dejure.org/2021,36830)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21 (https://dejure.org/2021,36830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29a Abs 1 OWiG, § 29a Abs 4 S 1 OWiG, § 22 Abs 2 S 1 StVO, § 32 Abs 3 StVZO, § 32 Abs 4 StVZO
    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften durchgeführten Schwerlast-Transport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 29 Abs. 1
    Einziehung; Überladung; unteilbare Ladung; Verkehrsrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Zur Bestimmung des Erlangten bei Überladung mit unteilbarer Ladung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 29 Abs. 1
    Zulässiger Umfang der Einziehung des Erlöses aus einem überladenen Transport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    Die Heranziehung der KGS als Schätzgrundlage ist allerdings nicht zu beanstanden, jedoch sind die dabei an die Darstellung im Urteil zu beachtenden Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe - Senat, ZfS 2013, 172 und Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfS 2014, 230) nicht vollständig beachtet.
  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    (1) Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 30.8.2011 - 322 SsBs 175/11 = DAR 2011, 642; Beschluss vom 15.5.2013 - 322 SsBs 108/13 = DAR 2013, 480) und dem folgend das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 2.1.20214 - 2 - 43/13 (RB) = NStZ 2014, 340) unterschieden danach, ob es sich bei der nicht beachteten behördlichen Kontrollbefugnis um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder aber ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt handelt und ordneten die Ausnahmegenehmigung nach §§ 29 Abs. 3 Satz 1 StVO, 70 StVZO als Letzteres ein.
  • OLG Hamburg, 02.01.2014 - 2-43/13

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    (1) Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 30.8.2011 - 322 SsBs 175/11 = DAR 2011, 642; Beschluss vom 15.5.2013 - 322 SsBs 108/13 = DAR 2013, 480) und dem folgend das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 2.1.20214 - 2 - 43/13 (RB) = NStZ 2014, 340) unterschieden danach, ob es sich bei der nicht beachteten behördlichen Kontrollbefugnis um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder aber ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt handelt und ordneten die Ausnahmegenehmigung nach §§ 29 Abs. 3 Satz 1 StVO, 70 StVZO als Letzteres ein.
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    Die Heranziehung der KGS als Schätzgrundlage ist allerdings nicht zu beanstanden, jedoch sind die dabei an die Darstellung im Urteil zu beachtenden Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe - Senat, ZfS 2013, 172 und Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfS 2014, 230) nicht vollständig beachtet.
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    (3) Der Bundesgerichtshof hat in seinem zu § 73 StGB a.F. ergangenen Urteil vom 19.1.2012 (3 StR 343/11 = BGHSt 57, 79), in dem es allerdings um eine Erlaubnispflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz ging, ebenfalls darauf abgestellt, ob das Geschäft bzw. seine Abwicklung an sich verboten und strafbewehrt ist - in diesem Fall sollte grundsätzlich der gesamte hieraus erlangte Erlös dem Verfall unterliegen.
  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    (2) Demgegenüber hielt das Oberlandesgericht Koblenz es - in der dazu ergangenen Entscheidung (Beschluss vom 28.9.2006 - 1 Ss 247/06 = ZfS 2007, 108) nicht tragend - für maßgeblich, ob der Transport schlechterdings nicht erlaubnisfähig ist.
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21
    (1) Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 30.8.2011 - 322 SsBs 175/11 = DAR 2011, 642; Beschluss vom 15.5.2013 - 322 SsBs 108/13 = DAR 2013, 480) und dem folgend das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 2.1.20214 - 2 - 43/13 (RB) = NStZ 2014, 340) unterschieden danach, ob es sich bei der nicht beachteten behördlichen Kontrollbefugnis um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder aber ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt handelt und ordneten die Ausnahmegenehmigung nach §§ 29 Abs. 3 Satz 1 StVO, 70 StVZO als Letzteres ein.
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