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   OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16   

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https://dejure.org/2016,26718
OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16 (https://dejure.org/2016,26718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.08.2016 - 6 U 57/16 (https://dejure.org/2016,26718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. August 2016 - 6 U 57/16 (https://dejure.org/2016,26718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der Verurteilung zur Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatz wegen Verletzung eines Patents

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 707 ZPO, § 719 ZPO, Art 101 AEUV, Art 102 AEUV, § 140b PatG
    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im Patentverletzungsverfahren zur Auskunftserteilung: Summarische Überprüfung des Urteils aufgrund eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf europäisches Kartellrecht, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FRAND; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Auskunft; Schadensersatz; Verletzergewinn

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der Verurteilung zur Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatz wegen Verletzung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16

    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Es ist jedoch anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; Senat, GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 -Mobiltelefone, juris; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16, Rn. 17, juris).

    Dies gilt in der Regel ungeachtet dessen, ob das angefochtene Urteil sich im Ergebnis möglicherweise mit anderen Feststellungen oder auf Grund anderer rechtlicher Erwägungen als zutreffend erweisen kann (Senat, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16 Rn. 19 - juris).

    (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; Senat, GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 - Mobiltelefone, juris; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16, Rn. 17, juris).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit im Einstellungsverfahren dem Umstand, dass das wirtschaftliche Interesse der Klägerin primär auf die wirtschaftliche Verwertung des Patents gerichtet ist, Bedeutung beigemessen hat, erfolgte dies im Rahmen der Gesamtabwägung und betraf Fallgestaltungen, bei welchen aufgrund summarischer Prüfung angenommen wurde, dass das Urteil mit den tragenden rechtlichen Erwägungen keinen Bestand haben wird (Senat, GRUR-RR 2010, 120 Rn. 14, juris; Beschl. v. 23.04.2015 - 6 U 44/15 Rn. 25; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16, NZKart 2016, 334 Rn. 38 -juris).

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Es ist jedoch anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; Senat, GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 -Mobiltelefone, juris; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16, Rn. 17, juris).

    Dies gilt in der Regel ungeachtet dessen, ob das angefochtene Urteil sich im Ergebnis möglicherweise mit anderen Feststellungen oder auf Grund anderer rechtlicher Erwägungen als zutreffend erweisen kann (Senat, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16 Rn. 19 - juris).

    (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; Senat, GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 - Mobiltelefone, juris; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16, Rn. 17, juris).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit im Einstellungsverfahren dem Umstand, dass das wirtschaftliche Interesse der Klägerin primär auf die wirtschaftliche Verwertung des Patents gerichtet ist, Bedeutung beigemessen hat, erfolgte dies im Rahmen der Gesamtabwägung und betraf Fallgestaltungen, bei welchen aufgrund summarischer Prüfung angenommen wurde, dass das Urteil mit den tragenden rechtlichen Erwägungen keinen Bestand haben wird (Senat, GRUR-RR 2010, 120 Rn. 14, juris; Beschl. v. 23.04.2015 - 6 U 44/15 Rn. 25; Beschl. v. 31.05.2016 - 6 U 55/16, NZKart 2016, 334 Rn. 38 -juris).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Diese Auffassung ist jedenfalls vertretbar (ebenso: LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 - 4b O 123/14 Rn. 322 mwN. - juris).

    Zwar wird teilweise vertreten, die vom Schutzrechtsinhaber übernommene Pflicht, die Benutzung seines marktbeherrschenden Patents jedermann gegen eine ausbeutungsfreie Lizenz zu gestatten, reduziere den Schadensersatzanspruch auf diese FRAND-Lizenz und die begleitende Rechnungslegung auf solche Angaben, die für eine Lizenzberechnung erforderlich sind (Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl. Kap. E Rn. 313; LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 - 4b O 123/14 Rn. 348).

    So wird teilweise gefordert, dass der Patentbenutzer sich vor der Benutzung über die bestehende Patentsituation informiert und sich um eine Lizenz bemüht hat (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 - 4b O 123/14 Rn. 348).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Der Aspekt, dass die Klägerin das Klagepatent über einen Patentpool verwertet, führt entgegen der Auffassung der Beklagten für sich genommen nicht dazu, dass die Interessenabwägung zu ihren Lasten ausfallen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.2015 - I-15 U 135/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.08.2015 - I-2 U 24/15; Beschl. v. 13.01.2016 - I-15 U 66/15, GRUR-RS 2016, 01680, Rn. 11).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Die Auskunft über den Herkunftsweg dient nämlich nicht der Vorbereitung des Rückrufsanspruchs, vielmehr soll die Auskunft den Rechtsinhaber in die Lage versetzen, den Weg der patentverletzenden Gegenstände nachzuvollziehen, um die Rechtsverletzung effektiv bekämpfen zu können (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 36 - juris - Parfümtestkäufe; Senat, Urt. v. 11.02.2015, 6 U 160/13 Rn. 58 - juris).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz im Regelfall nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder eine Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 Rn. 4 - Kurznachrichten).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Für eine Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf die FRAND-Lizenz könnte sprechen, dass sich der Inhaber eines standardessentiellen Patents durch seine FRAND-Erklärung selbst der Marktchance begeben hat, die sich daraus ergibt, dass allein der Schutzrechtsinhaber auf Grund seines Ausschließlichkeitsrechts jeden Dritten daran hindern kann, ein mit seinem schutzrechtsgemäßen Erzeugnis (technisch) identisches Produkt auf den Markt zu bringen und dass in dem Fall, in dem alle Produkte von dem Standard Gebrauch machen, gerade nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die technischen Vorteile der Erfindung den Abnehmer veranlasst haben, Produkte des Verletzers anstelle der Produkte des Patentinhabers zu beziehen (vgl. zu dieser Zielrichtung der Berechnungsmethode des Verletzergewinns: BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 30 - Flaschenträger).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Da das Landgericht als Vollstreckungsgericht verpflichtet ist, bei der Auslegung des Titels, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BGH, Beschl. v. 05.03.2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 19), wird es den Wirtschaftsprüfervorbehalt entsprechend auslegen.
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Bei der Entscheidung über die Aussetzung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinentemperiersystem; BGH, GRUR 2012, 93 f- Klimaschrank; Beschl. v. 17.07.2012 - X ZR 77/11 Rn. 2).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz im Regelfall nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder eine Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 Rn. 4 - Kurznachrichten).
  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11

    Verdichtungsvorrichtung

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13

    Fahrradfelge - Berufung im Patentverletzungsverfahren: Erstreckung des

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent für ein Verfahren zum

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 6 W 69/13

    Stanzwerkzeug - Gebrauchsmusterverletzung: Nachprüfung der Entscheidung über die

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
  • OLG Hamburg, 05.03.1998 - 3 U 175/97
  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2014 - 6 U 118/14

    Leiterbahnstrukturen - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auch wenn der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand - wie oben bereits erwähnt - die Durchsetzbarkeit des Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach unberührt lässt, ist der zu leistende Schadensersatz der Höhe nach auf dasjenige beschränkt, was sich in Anwendung der Schadensausgleichsmethodik "Lizenzanalogie" ergibt: Solange der Lizenzsucher sich seinerseits FRAND verhält, d.h. seinen Obliegenheiten jeweils nachkommt, schuldet er deshalb der Höhe nach nur Schadensersatz auf der Basis einer FRAND-Lizenzgebühr (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2016, 16061; Kühnen, a.a.O., Kap. E. Rn. 369 f.; a.A. LG Mannheim, Urteil v. 26.02.2016 - 7 O 38/14): Unabhängig von der Frage, ob einer FRAND-Erklärung bloß deklaratorische oder eine konstitutive Wirkung zukommt, begründet die in ihr enthaltene Verpflichtungszusage in jedem Falle einen Vertrauenstatbestand, so dass es dem SEP-Inhaber, der die Voraussetzungen für einen der Höhe nach unbeschränkten Schadensersatzanspruch schaffen möchte, obliegt, sich entsprechend seiner FRAND-Zusage, auf die der andere Teil sich entsprechend einrichten darf, zu verhalten und das Lizenzierungsprocedere mittels des Vollzugs der ihm vom EuGH auferlegten Pflichten voranzubringen (a.A. LG Düsseldorf BeckRS 2016, 08379; vgl. dazu näher unter 2c aa).

    Gründe, die die Kenntnis der entsprechenden Informationen für die Anwendung der Schadensausgleichungsmethode "Lizenzanalogie" erforderlich machen könnten, sind nicht ersichtlich (zweifelnd insoweit OLG Karlsruhe BeckRS 2016, 16061 Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16

    Dekodiervorrichtung - Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der

    Es ist jedoch anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senat a.a.O. - Mobiltelefone; Mitt. 2016, 321 juris-Rn. 17; Beschl. v. 29.08.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 25).

    Soweit im Schrifttum vereinzelt vertreten wird, Art. 101 AEUV könne zu einem Durchsetzungshindernis für eine Klage des Patentinhabers führen, bezieht sich diese Auffassung lediglich auf den Unterlassungsanspruch (Barthelmeß/Gauß, WuW 2010, 626, 634), nicht aber auf die hier in Rede stehenden Schadensersatz- und Auskunftsansprüche (Senatsbeschluss vom 28.09.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 28-30).

    Zudem ist bei summarischer Prüfung nicht ausgeschlossen, dass die von der Klägerin begehrten Angaben über die Liefer- und Angebotspreise für die Ermittlung einer im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmenden FRAND-Lizenz erforderlich sind, weil eine angemessene Lizenz nicht unabhängig vom erzielten bzw. erzielbaren Verkaufspreis bestimmt werden kann (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 28.09.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 32-34).

    Es besteht kein Anlass von dieser Regel abzuweichen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.08.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 41 f.).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 212/22

    LTE-Mobilfunkstandard - Antrag auf einstweilige Einstellung der

    Ferner kommt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. Senat, GRUR-RR 2015, 50; GRUR-RR 2015, 326; Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 27, 40; Beschluss vom 12. Februar 2021 - 6 U 130/20, juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 173 [juris Rn. 2] m.w.N.).

    Dies setzt zumindest voraus, dass die Zwangsvollstreckung zu einem außergewöhnlichen, nicht oder wenigstens nicht mit Hilfe der vorher geleisteten Sicherheit wieder gut zu machenden Schaden führen würde (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 41).

    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 U 116/18, unveröffentlicht; vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Im Übrigen führt es selbst dann nicht für sich genommen, also unabhängig von bei summarischer Prüfung zu erwartendem Erfolg der Berufung, dazu, dass die Interessenabwägung im Rahmen von §§ 707, 719 ZPO zu Lasten des SEP-Klägers ausfallen muss, wenn dieser lediglich einen Patentpool verwertet (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 15 U 39/21, juris Rn. 43 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

    Jedenfalls in diesem Falle ist der Schadensersatzanspruch aber nach wohl herrschender Meinung auf eine FRAND-gemäße Lizenzgebühr beschränkt, die sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet (Kühnen, a.a.O., Rn. E. 369; Voß/Fehre, FS 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit Düsseldorf, 2016, S. 559, 570; dafür dass kartellrechtliche Einwendungen insofern keine Rolle spielen: LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2016 - 7 O 23/14; letztlich offengelassen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 6 U 57/16 - Rn. 32 bei Juris, das die Ansicht des LG Mannheim aber für vertretbar hält).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Jedenfalls in diesem Falle ist der Schadensersatzanspruch aber nach wohl herrschender Meinung auf eine FRAND-gemäße Lizenzgebühr beschränkt, die sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet (Kühnen, a.a.O., Rn. E. 369; Voß/Fehre, FS 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit Düsseldorf, 2016, S. 559, 570; dafür dass kartellrechtliche Einwendungen insofern keine Rolle spielen: LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2016 - 7 O 23/14; letztlich offengelassen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 6 U 57/16 - Rn. 32 bei Juris, das die Ansicht des LG Mannheim aber für vertretbar hält).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

    Jedenfalls in diesem Falle ist der Schadensersatzanspruch aber nach wohl herrschender Meinung auf eine FRAND-gemäße Lizenzgebühr beschränkt, die sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet (Kühnen, a.a.O., Rn. E. 369; Voß/Fehre, FS 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit Düsseldorf, 2016, S. 559, 570; dafür dass kartellrechtliche Einwendungen insofern keine Rolle spielen: LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2016 - 7 O 23/14; letztlich offengelassen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 6 U 57/16 - Rn. 32 bei Juris, das die Ansicht des LG Mannheim aber für vertretbar hält).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
    Jedenfalls in diesem Falle ist der Schadensersatzanspruch aber nach wohl herrschender Meinung auf eine FRAND-gemäße Lizenzgebühr beschränkt, die sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet (Kühnen, a.a.O., Rn. E. 369; Voß/Fehre, FS 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit Düsseldorf, 2016, S. 559, 570; dafür dass kartellrechtliche Einwendungen insofern keine Rolle spielen: LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2016 - 7 O 23/14; letztlich offengelassen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 6 U 57/16 - Rn. 32 bei Juris, das die Ansicht des LG Mannheim aber für vertretbar hält).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 6 U 148/16

    Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen

    Aufgrund des Hinweises des Bundespatentgerichts vom 29. März 2017 (Anlage B 13) ist nunmehr mit der hierfür erforderlichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 4 - Kurznachrichten; Senat, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug; Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 38) erheblichen Wahrscheinlichkeit von einer Nichtigerklärung der der Verurteilung zugrundeliegenden Ansprüche des Klagepatents auszugehen.
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