Rechtsprechung
   OLG München, 03.11.1983 - 24 U 185/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1304
OLG München, 03.11.1983 - 24 U 185/83 (https://dejure.org/1983,1304)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.1983 - 24 U 185/83 (https://dejure.org/1983,1304)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 1983 - 24 U 185/83 (https://dejure.org/1983,1304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung der Werklohnforderung an Ehefrau; Besichtigung des Bauobjektes durch Sachverständigen, Anwesenheit der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachverständiger; Inaugenscheinnahme; Beweisvereitelung; Beweisführer; Gutachten; Anwesenheitsrecht; Anwesenheitsrecht von Parteien; Sachkundige Vertreter; Anwesenheitsrecht von sachkundigen Vertretern einer Partei; Beweisfälligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 357 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • opus-bayern.de PDF, S. 164 (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Beweisvereitelung im Zivilprozess // Vorsätzliche oder grob verschuldete Beweisvereitelung (Daniela Fröhlich)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 807
  • BauR 1985, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 132/15

    Bauprozess wegen Mängeln in einer Wohnungseigentumsanlage: Beweisvereitelung

    Ohne die Teilnahme des Auftragnehmers wäre die Beweisaufnahme nicht verwertbar gewesen nach § 357 ZPO, so dass mit dem Zutrittsverbot gegenüber der anderen Partei eine Beweisvereitelung vorlag (OLG Koblenz NJW-RR 2013, 796; OLG München NJW 1984, 807; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 286 Rn. 195; Berger in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2015, § 371 Rn. 38; vgl. Zöller - Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 357 Rn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 2014, 1115 und BauR 2016, 1495 - unberechtigte Ersatzvornahme als Beweisvereitelung; OLG Düsseldorf BauR 2016, 299).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 3 U 775/12

    Bauprozess: Konkludente Werkabnahme durch vorbehaltlose und vollständige Zahlung

    In der Rechtsfolge führt die unterlassene Beweisaufnahme zur Beweisfälligkeit der das Verbot aussprechenden Partei (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.01.1974 - 2 U 33/73 - WuM 1977, 47 = VersR 1974, 1089; OLG München, Urteil vom 03.11.1983 - BauR 1985, 209 = NJW 1994, 807 f.; Zöller/Greger, aaO).
  • OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88

    Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin;

    Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme parteiöffentlich ist (§ 357 Abs. 1 ZPO ), die Parteiöffentlichkeit das rechtliche Gehör gewährleisten soll und dies bei einem gerichtlichen Augenschein (mit Zuziehung des Gerichtssachverständigen) in einem Bauprozeß am besten gesichert erscheint, wenn die Partei sich im Termin sachkundig beraten lassen kann, um ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, darf die Partei zum Termin einen fachkundigen Berater beiziehen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1974, 72; ähnlich OLG München, NJW 1984, 807).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - L 11 KA 8/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Partei muss den Vertreter in die Lage versetzen, dass er im Termin über diejenigen Fragen unterrichtet ist, die sich auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes und der Anordnung des persönlichen Erscheinens der Partei nach sorgfältiger Prüfung des Streitstoffs aus Sicht der Partei als klärungsbedürftig ergeben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.1991 - 11 W 4/91 - NJW 1991, 2090; OLG München, Urteil vom 03.11.1983 - 24 U 185/83 - NJW 1984, 807, 808).
  • OLG München, 29.10.2020 - 9 W 1171/20

    Weiterführung der Tätigkeit des Sachverständigen während eines

    Auch bei der Beweisaufnahme vor Ort durch den Sachverständigen gilt als elementarer Verfahrensgrundsatz die Parteiöffentlichkeit nach § 357 Abs. 1 ZPO (OLG München NJW 1984, 807; OLG Koblenz NJW-RR 2013, 796).
  • LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Denn das Angebot des Schuldners, die Besichtigung der Räumlichkeiten nunmehr doch zu ermöglichen, steht einem neuen Beweisangebot gleich (vgl. OLG München, Urt. v. 03.11.1983, 24 U 185/83, NJW 1984, 807).
  • LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Sachverständigenablehnung wegen

    Wenn ein Kläger, dem Rat seines Prozeßbevollmächtigten folgend, Privatgutachter unter Berufung auf das Hausrecht vom Anwesen verweist, so wäre sein Verhalten unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung (§ 444 ZPO analog; § 242 BGB, der auch im Prozeßrecht gilt) zu würdigen, weil er eine ordnungsgemäße Durchführung des Augenscheins vereitelt hätte (vgl. OLG München, NJW 1984, 807; NJW-RR 1988, 1534, beck-online).
  • LG Verden, 22.11.2004 - 4 O 459/02

    Verfahrensrecht - Ortstermin mit sachkundigem Parteiberater?

    Die Kammer weist vorsorglich bereits darauf hin, dass in diesem Fall Beweisfälligkeit drohen könnte (vgl. Münchner Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 357 Rn. 10; OLG München NJW 1984, 807).
  • LG Kassel, 19.02.2009 - 5 O 436/04

    Schadensersatzanspruch wegen dem Versterben eines Pferdes nach tierärztlichem

    a)Eine Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient - bzw. im Falle eines tierärztlichen Eingriffs der Eigentümer des Tieres - von anderer Seite bereits hinreichend aufgeklärt war (BGH-NJW 84, 807).
  • AG Regensburg, 14.09.2021 - 4 C 2152/19
    "Auch bei der Beweisaufnahme vor Ort durch den Sachverständigen gilt als elementarer Verfahrensgrundsatz die Parteiöffentlichkeit nach § 357 Abs. 1 ZPO (OLG München NJW 1984, 807; OLG Koblenz NJW-RR 2013, 796).« (OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 9 W 1171/20 Bau -, Rn. 6, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht