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   OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17   

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https://dejure.org/2018,18812
OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17 (https://dejure.org/2018,18812)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2018 - 7 U 3756/17 (https://dejure.org/2018,18812)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 7 U 3756/17 (https://dejure.org/2018,18812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4; InsO § 41
    Außenhaftung des Kommanditisten auch für gem. § 41 InsO als fällig geltende Forderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft

  • rewis.io

    Außenhaftung des Kommanditisten auch für gem. § 41 InsO als fällig geltende Forderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 171 Abs. 2 ; HGB § 172 Abs. 4 ; InsO § 41
    Kommanditistenhaftung; Gläubigerforderung; Insolvenzverfahren; Fälligkeitsfiktion

  • rechtsportal.de

    HGB § 171 Abs. 2 ; HGB § 172 Abs. 4 ; InsO § 41
    Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17
    Insbesondere entspricht sie den Anforderungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20.2.2018 (Az. II ZR 272/16).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 169/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel

    Auszug aus OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17
    Nicht nachvollziehbar ist die Berufung des Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2012 (Az. IX ZR 169/11).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2013 - 1 U 168/12

    Inanspruchnahme des Bürgen für ein Darlehen: Fälligkeit eines

    Auszug aus OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17
    Die vom Beklagten zum Beleg seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 04.02.2013, Az. 1 U 168/12) befasst sich nicht mit der Haftung des Kommanditisten, sondern mit der Haftung des Bürgen.
  • BGH, 17.04.2012 - II ZR 95/10

    Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer

    Auszug aus OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17
    Die vom Beklagten aus dem Urteil des OLG Schleswig vom 07.09.2016, Az. 9 U 9/16 sowie dem Urteil des BGH vom 17.04.2012, Az. II ZR 95/10, Rdnr. 48 herausgelesene Verpflichtung des Klägers, "am Tag der mündlichen Verhandlung die weiterhin bestehenden Gläubigerforderungen (Masseunterdeckung) zu berichten", vermag der Senat den genannten Entscheidungen nicht zu entnehmen, sodass insoweit auch keine Abweichung vorliegt.
  • OLG Schleswig, 07.09.2016 - 9 U 9/16
    Auszug aus OLG München, 08.05.2018 - 7 U 3756/17
    Die vom Beklagten aus dem Urteil des OLG Schleswig vom 07.09.2016, Az. 9 U 9/16 sowie dem Urteil des BGH vom 17.04.2012, Az. II ZR 95/10, Rdnr. 48 herausgelesene Verpflichtung des Klägers, "am Tag der mündlichen Verhandlung die weiterhin bestehenden Gläubigerforderungen (Masseunterdeckung) zu berichten", vermag der Senat den genannten Entscheidungen nicht zu entnehmen, sodass insoweit auch keine Abweichung vorliegt.
  • OLG Hamm, 29.01.2019 - 27 U 24/18
    Soweit der Kläger auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 7 U 3756/17 - vom 08.05.2018 verweist, kann dies ebenfalls zu keiner anderen Wertung führen.
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