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   OLG München, 08.06.2010 - 31 Wx 48/10   

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https://dejure.org/2010,9099
OLG München, 08.06.2010 - 31 Wx 48/10 (https://dejure.org/2010,9099)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2010 - 31 Wx 48/10 (https://dejure.org/2010,9099)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 31 Wx 48/10 (https://dejure.org/2010,9099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbscheinverfahren: Bindung des Nachlassgerichts an die übereinstimmende Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch die Beteiligten; Auslegung der erbvertraglichen Einräumung eines "Anspruch auf das Anwesen"

  • erbfall.eu

    Gericht ist an Vereinbarung der Parteien bei der Auslegung von Erbverträgen nicht gebunden | Erbteil, Erbvertrag. Auslegung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1937, 2048, 2084, 2359
    Auslegung eines Erbvertrags; Bindung an einen Auslegungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Nachlassgerichts an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch die Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Nachlassgerichts an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch die Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 12
  • MDR 2010, 874
  • FamRZ 2011, 65
  • Rpfleger 2010, 591
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 08.06.2010 - 31 Wx 48/10
    c) Überdies spricht bei einer von einem Notar beurkundeten Erklärung eine gewisse Vermutung dafür, dass der objektive Erklärungsinhalt und der Wille des Erblassers übereinstimmen, denn der Notar war und ist verpflichtet, Irrtümer und Zweifel tunlichst zu vermeiden und zu diesem Zweck den Willen der Beteiligten sorgfältig zu ermitteln (vgl. BayObLGZ 1965, 53/59 zu §§ 30, 35 DienstO f. d. Notare v. 5.6.1937; BayObLG FamRZ 1996, 1037; Palandt/Edenhofer § 2084 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    Es entspricht zwar allgemeiner Auffassung, dass die Pflicht des Notars aus § 17 BeurkG, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sie über die Tragweite ihres Geschäftes zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig wiederzugeben, eine " gewisse Vermutung " dafür begründet, dass objektiver Erklärungsinhalt der Verfügung und Erblasserwille übereinstimmen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08.02.1996 - 1Z BR 157/95; OLG München, Beschluss vom 08.06.2010 - 31 Wx 48/10, NJW-RR 2011, 12; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Auflage 2019, § 7 Rn. 59, 60; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage, § 2084 BGB (Stand: 17.08.2022), Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) Vorbem. zu §§ 2064 ff, Rn. 62).
  • OLG München, 13.06.2022 - 33 U 6666/21

    Testamentsauslegung - Rangverhältnis hins. der Erfüllung angeordneter

    Für die Auslegung ist die Auffassung des Erblassers maßgeblich (BayObLG, Beschluss vom 08. Februar 1996 - 1Z BR 157/95, juris Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 08. Juni 2010 - 31 Wx 048/10, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00, juris Rn. 20; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. 2019, § 7 Rn. 59 ff; Staudinger/Otte, BGB, Stand 30.04.2021, Vorbem zu §§ 2064 ff, Rn. 63; MüKoBGB/Leipold, aaO, § 2084 Rn. 41).
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