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   OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06   

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https://dejure.org/2007,2347
OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06 (https://dejure.org/2007,2347)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2007 - 32 Wx 176/06 (https://dejure.org/2007,2347)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 32 Wx 176/06 (https://dejure.org/2007,2347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 1365 Abs. 1 BGB; § 19 GBO
    Keine Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bzgl. ehelichen Veräußerungsverbotes

  • Judicialis

    BGB § 1365 Abs. 1; ; GBO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365 Abs. 1; GBO § 19
    Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlungspflicht des Grundbuchamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Grundbuchamts zur Durchführung von Ermittlungen über die Vornahme von Verfügungen über das gesamte Vermögen des eine Eigentumsumschreibung bewilligenden Verkäufers in einem Grundstückskaufvertrag; Bestehen konkreter Anhaltspunkte für die Vornahme von ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Ehegattenverfügung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 1365 Abs. 1 BGB; § 19 GBO
    Keine Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bzgl. ehelichen Veräußerungsverbotes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 810
  • MDR 2007, 675
  • DNotZ 2007, 381
  • FamRZ 2007, 1884
  • Rpfleger 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei nicht derjenige der Grundbucheintragung, sondern derjenige der Vornahme des Verpflichtungsgeschäfts (BGHZ 106, 253/257).
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
    § 1385 Abs. 1 BGB ist im Interesse der Rechtssicherheit eingrenzend dahingehend auszulegen, dass der Vertragspartner positive Kenntnis von dem bezeichneten Umstand hat (BGHZ 43, 174/177).
  • OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines

    Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
    Dem Regel-Ausnahme-Verhältnis von § 1364 BGB und § 1365 BGB entsprechend hat das Grundbuchamt grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gesamtvermögensgeschäft nicht vorliegt (nunmehr auch OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
    So wurde vom Bundesgerichtshof die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1960, 437), dass eine über ein Grundstück verfügende Person stets eine Erklärung des Inhalts abzugeben habe, sie sei unverheiratet oder besitze außer dem fraglichen Grundstück noch weiteres Vermögen, als nicht gerechtfertigt angesehen (BGH NJW 1961, 1301/1302).
  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
    Das Grundbuchamt ist nämlich nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BayObLGZ 1987, 431/435 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 20 W 208/11

    Entbehrlichkeit Ehegatten-Zustimmung bei Bewilligung der Auflassungsvormerkung

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31- sowie vom 25.07.2002 -20 W 192/01- dok. bei juris- und 09.09.2010 -20 W 302/10-), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 59/09

    Eintragung des Grundstückskäufers als Eigentümer: Prüfungsrecht des Grundbuchamts

    Allerdings muss das Grundbuchamt einen Antrag zurückweisen oder eine Zwischenverfügung erlassen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (OLG München - 32. Zivilsenat - FamRZ 2007, 1884).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - 3 Wx 178/14

    Grundbuchsache - Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung eines

    Da der Amtswiderspruch - wie der Widerspruch nach § 899 BGB insoweit - nur ein bloßes Sicherungsmittel darstellt, bedarf es für dessen Eintragung lediglich der Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit des Grundbuchs (OLG München NJW-RR 2007, 810 ff.; BeckOK/Holzer GBO, a.a.O., § 53 Rdnr. 32 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 20 W 302/10

    Grundbuch: Prüfung der Voraussetzungen von § 1365 I 1 BGB

    2 Z 125/87|BGH; 25.02.1988; I ZR 116/85|BFH; 10.02.1988; II R 145/85">NJW 1988, 1752; OLG München FamRZ 2007, 1884 und NJW-RR 2010, 523; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 31 und Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 192/01 - dok.
  • OLG Dresden, 30.10.2013 - 17 W 1032/13
    Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München MittBayNot 2008, 119; OLG Zweibrücken DNoZ 2004, 151; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2002, 2.:20 W 192101 - zitiert nach juris; BayObLG MDR 1981,.
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