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   OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07   

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https://dejure.org/2017,14399
OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07 (https://dejure.org/2017,14399)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2017 - Kap 2/07 (https://dejure.org/2017,14399)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - Kap 2/07 (https://dejure.org/2017,14399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    KapMuG § 8, § 19; AO § 42; EStG § 2b
    Prospektfehler hinsichtlich der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit eines Medienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Prospektfehler hinsichtlich der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit eines Medienfonds

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Neben den genannten Initiatoren und Gestaltern des Vorhabens gehören zum Kreis der Garanten alle Personen, die durch ihre erkennbare Mitwirkung an der Prospektgestaltung einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH, Urt. vom 31.5.1990, VII ZR 340/88 unter I.2.a).

    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (vgl. nur BGH, Urt. v. 31.5.1990, VII ZR 340/88 unter I.2.b).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Wenn sich die D. Bank, wie die Musterbeklagte zu 2) behauptet, hinsichtlich etwaiger Prospektmängel auf die Prüfung durch PriceWaterhouseCoopers und eine Rechtsanwaltsgesellschaft verlassen hat, so muss sie sich deren Verschulden in Bezug auf die bereits angeführten und zweifelsfrei erkennbaren Prospektfehler anrechnen lassen (BGH, Urt. vom 25.10.2006, VIII ZR 102/06 Rn.14-26), zumal sie selbst nicht darlegen kann, dass im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung Rechtsprechung existiert hätte, die ihr bei der gegebenen Sachlage die Einschätzung erlaubt hätte, sie habe die Prospektangaben nicht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (BGH, Beschl. vom 17.9.2009, XI ZR 264/08 Rn.8), die auch nach der damals herrschenden Rechtsprechung nicht gegeben war.
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Es muss also entscheidender Einfluss bei Initiierung des Prospekts ausgeübt worden sein oder eine Schlüsselposition ausgeübt werden, die mit der der Geschäftsleitung vergleichbar ist (siehe auch BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08 -, Rn. 13, 14, juris, BGH, III ZR 125/06, Rn. 19 ff, BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 103/10, Rn. 17).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Es muss also entscheidender Einfluss bei Initiierung des Prospekts ausgeübt worden sein oder eine Schlüsselposition ausgeübt werden, die mit der der Geschäftsleitung vergleichbar ist (siehe auch BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08 -, Rn. 13, 14, juris, BGH, III ZR 125/06, Rn. 19 ff, BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 103/10, Rn. 17).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Es muss also entscheidender Einfluss bei Initiierung des Prospekts ausgeübt worden sein oder eine Schlüsselposition ausgeübt werden, die mit der der Geschäftsleitung vergleichbar ist (siehe auch BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08 -, Rn. 13, 14, juris, BGH, III ZR 125/06, Rn. 19 ff, BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 103/10, Rn. 17).
  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Wenn sich die D. Bank, wie die Musterbeklagte zu 2) behauptet, hinsichtlich etwaiger Prospektmängel auf die Prüfung durch PriceWaterhouseCoopers und eine Rechtsanwaltsgesellschaft verlassen hat, so muss sie sich deren Verschulden in Bezug auf die bereits angeführten und zweifelsfrei erkennbaren Prospektfehler anrechnen lassen (BGH, Urt. vom 25.10.2006, VIII ZR 102/06 Rn.14-26), zumal sie selbst nicht darlegen kann, dass im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung Rechtsprechung existiert hätte, die ihr bei der gegebenen Sachlage die Einschätzung erlaubt hätte, sie habe die Prospektangaben nicht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (BGH, Beschl. vom 17.9.2009, XI ZR 264/08 Rn.8), die auch nach der damals herrschenden Rechtsprechung nicht gegeben war.
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    c) Die Prospekthaftung im engeren Sinne trifft diejenigen, die die Geschicke der Fondsgesellschaft leiten und mitgestalten (BGH, Urteil vom 6.10.1980 - II ZR 60/80 unter I.2. der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für das mangelnde Verschulden der D. Bank AG trifft die Musterbeklagte zu 2) selbst, so dass es entgegen ihrer Annahme nicht an dem diesbezüglichen Vortrag des Musterkläger fehlt (BGH, Urt. v. 23.10.2012, II ZR 294/11 Rn.18).
  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen erfüllt sind, also dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat (vgl. etwa BGH, Urt. v. 28.9.1992, II ZR 224/91 unter 2.).
  • BFH, 21.05.2015 - IV R 25/12

    Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

    Auszug aus OLG München, 09.05.2017 - Kap 2/07
    Soweit er darauf verweist, der Bundesfinanzhof habe in der Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten durch den dort klagenden Medienfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet dessen Bezeichnung als verlorener Zuschuss die Gewährung eines partiarischen Darlehens gesehen, weil mit der Zahlung die Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrages abgesichert gewesen sei (BFH, Urt. v. 21.5.2015 - IV R 25/12), ist darauf hinzuweisen, dass der Senat hier die Frage von Prospektfehlern anhand einer Ex-ante-Prüfung, nicht aber die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu prüfen hat.
  • OLG München, 15.11.2010 - 17 U 3102/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, 22.01.2019 - II ZB 18/17

    Rechtsbeschwerde in einem Kapitalanleger-Musterverfahren

    Das Oberlandesgericht (OLG München, Beschluss vom 9. Mai 2017 - KAP 2/07, juris) hat seine Entscheidung, soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse, im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG München, 27.11.2012 - 5 U 1345/12

    Anlageberatung: Rechtliche Einstufung bei Auslagerung der Beratungstätigkeit auf

    Die Darstellung der aus der Schuldübernahme resultierenden Vorteile für den Anleger im Prospekt reicht nicht aus, die geschuldete Korrektur der irreführenden Bezeichnung klar und unmissverständlich dem Prospektleser zu vergegenwärtigen (vgl. OLG München, KAP 2/07, Musterentscheid vom 08.05.2012 zu Streitpunkt 9).
  • OLG München, 13.09.2012 - 34 AR 232/12

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Oberlandesgericht bei einer Klage gegen

    Der Antragsteller verweist insoweit auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (Az.: KAP 1/07 und KAP 2/07) zu anderen Medienfonds (VIP 3 und 4).
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