Rechtsprechung
OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum; Notwendige Erhaltungsmaßnahme im Sinne von § 744 Abs. 2 BGB; Aufwendungsersatzanspruch bei der Auseinandersetzung der Gemeinschaft; Einwilligung in die Herausgabe hinterlegten Geldes; Zumutbarkeit für die Teilhaber; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 744 § 745 § 748
Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notw. Erhaltungsmaßnahmen durch die Eigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 6 O 7906/01
- OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52
Rechtsmittel
Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
In dem von der Klägerin genannten Urteil des BGH vom 17.04.1 953 (NJW 1953, 1427) wird im Rahmen von § 745 Abs. 3 BGB auf sich aus übermäßiger finanzieller Belastung des Teilhabers ergebende Bedenken hingewiesen, die allerdings dann entfallen, wenn bei zwei Teilhabern der die Maßnahme Fordernde die Baukosten aufbringen kann und keine Ersatzansprüche gegen seinen Teilhaber erhebt.Damit hat der Einbau der Zentralheizung auch nicht dem Interesse aller Teilhaber/der Beklagten entsprochen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1953, 1427).
- BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
Die Klägerin hat die Aufwendungen weder mit Willen noch im Interesse der Beklagten gemacht (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 386/388). - BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83
Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung - …
Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob das von der Beklagten geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht begründet ist und ob dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch der Einwand der Beklagten entgegensteht, daß ihr aus den Erträgen aller drei Anwesen - Flughafenstraße 25, 27 und 29 - im Ergebnis ein höherer Anteil zustehe, als die Klägerin, die immerhin auch vorgetragen hat, die Beklagte habe ihr während der Jahre 1994 bis 1998 sämtliche Verwaltungsentscheidungen überlassen (Bl. 88 d.A.), bei ihrem - auf bestimmte Quoten festgelegten - Klageantrag berücksichtigt habe (vgl. auch BGHZ 90, 194 = NJW 1984, 2526).
- BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine …
Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
Auch ist zu berücksichtigen, daß es sich um ein Berufungsurteil handelt, das mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht angefochten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388). - BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82
Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer …
Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
Entsprechendes gilt für die von der Klägerin ferner zitierte Entscheidung des BGH NJW 1983, 932. - KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der …
Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 05.05.1993 (WuM 1993, 427) zu einer einem Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zugänglichen sogenannten modernisierenden Instandhaltung führt für den Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.
- VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10
Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung
Ob dies der Fall ist, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Berechtigten zu beurteilen, 31 vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51 -, BGHZ 6, 76; OLG München, Urteil vom 14. Juni 2002 - 21 U 5100/01 -, juris; Aderhold, in: Erman, BGB, 12. Auflage 2008, § 744 Rn 7, 32.