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   OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17   

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https://dejure.org/2018,827
OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17 (https://dejure.org/2018,827)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2018 - 23 U 2702/17 (https://dejure.org/2018,827)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 23 U 2702/17 (https://dejure.org/2018,827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Beweislastumkehr, Bilanzierung von Gesellschafterdarlehen, Darlegungs- und Beweislast, Fortführungsprognose, GmbHG § 64 Satz 1, GmbHG § 64 Satz 3, Haftung nach § 64 Satz 3 GmbHG, positive Fortführungsprognose, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Überschuldung, ...

  • rewis.io

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64
    Anforderungen an die Feststellung der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Geschäftsführers gem. § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2018, 570
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Die Rangrücktrittsvereinbarung muss sowohl vor als auch nach Verfahrenseröffnung ausschließen, dass eine Darlehensforderung als Verbindlichkeit in die Bilanz aufgenommen wird (BGH, Urteil vom 05.03.2015, IX ZR 133/14, juris Tz. 16).

    Erforderlich hierfür ist die Erklärung des Gläubigers, er wolle mit der Forderung hinter die Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurücktreten (BGH, Urteil vom 05.03.2015, IX ZR 133/14, juris Tz. 18).

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Die Berufung hat insoweit Erfolg, als dem Beklagten zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse im Urteil vorzubehalten ist, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2005, II ZR 235/03, juris Tz. 14).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Ist die Schuldnerin nicht in der Lage, sich innerhalb von drei Wochen die zur Begleichung der fälligen Forderungen benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen, handelt es sich nicht mehr um eine rechtlich unerhebliche Zahlungsstockung (BGHZ 163, 134, 139 f).
  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Um die Masseverkürzung ausgleichen zu können, muss die in die Masse gelangende Gegenleistung für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein (BGH, Urteil vom 04.07.2017, II ZR 319/15, juris Tz. 18).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Beträgt die Liquiditätslücke der Schuldnerin 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 12.10.2006, IX ZR 228/03, juris Tz. 27).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Dass einzelne Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar waren, hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (BGH, Urteil vom 08.01.2001, II ZR 88/99, BGHZ 146, 264-280, Rdnr. 22), nicht dargetan.
  • BGH, 18.11.2014 - II ZR 231/13

    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer insolventen GmbH & Co.

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18.11.2014, II ZR 231/13, BGHZ 203, 218-224) entfällt zwar die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihr ausgeglichen wird; erforderlich ist ein unmittelbarer, wirtschaftlicher, nicht notwendig zeitlicher Zusammenhang mit der Zahlung.
  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 243/11

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Beobachtung der

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Bei Annahme einer Überschuldung zum 31.12.2011 spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Schuldnerin auch in der Folgezeit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.02.2014 überschuldet war (BGH, Urteil vom 19.06.2012, II ZR 243/11, juris Tz. 19).
  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09

    Fleischgroßhandel

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Weder dem Vorbringen des Beklagten noch der Anlage B1 ist zu entnehmen, dass der Beklagte subjektiv den Willen zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin hatte und objektiv einen Ertrags- und Finanzplan mit einem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept für einen angemessenen Prognosezeitraum aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 18.10.2010, II ZR 151/09, juris Tz. 13).
  • BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06

    Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife

    Auszug aus OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
    Dies kommt insbesondere bei Zahlungen in Betracht, ohne die der Betrieb im Zweifel sofort hätte eingestellt werden müssen, was jede Chance auf Sanierung oder Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht hätte (BGH, Beschluss vom 05.11.2007, II ZR 262/06, juris Tz. 6).
  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den

  • LG Ravensburg, 12.07.2023 - 5 O 298/22

    Insolvenzanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis: Voraussetzung der subjektiven

    Gelingt der Beweis des Vorliegens einer rechnerischen Überschuldung, trifft den Anspruchsgegner die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens einer positiven Fortführungsprognose, da durch die Formulierung in Abs. 2 Satz 1 HS 2 ("es sei denn") eine Beweislastumkehr angeordnet wird (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - II ZR 151/09 -, juris; OLG München, Urteil vom 18. Januar 2018 - 23 U 2702/17 -, Rn. 36, juris).
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