Rechtsprechung
OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung ; Fehlerhaftigkeit einer ärztlichen Befunderhebung oder Diagnose; Zurückverweisung des Verfahrens oder Wiederholung der Beweisaufnahme wegen unrichtiger Besetzung der Zivilkammer ; Wahrung ...
- Judicialis
ZPO § 295; ; ZPO § 375 Abs. 1a; ; ZPO § 402; ; ZPO § 404 Abs. 1; ; ZPO § 407 a; ; ZPO § 407 a Abs. 2; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § 534; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzthaftung: Fehldiagnose bei einem Patienten, der unter bewegungsabhängigen Thoraxschmerzen, Durchfall und Erbrechen leidet - Abgrenzung zwischen Befunderhebungsfehler und therapeutischer Aufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)
Diagnosefehler gleich Behandlungsfehler?
Verfahrensgang
- LG München I, 18.01.2006 - 9 O 1101/99
- OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06
- BGH, 16.10.2007 - VI ZR 229/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06
Ein solcher Fehler in der Befunderhebung kann zur Folge haben, dass der behandelnde Arzt für eine daraus folgende objektiv falsche Diagnose und für eine der tatsächlich vorhandenen Krankheit nicht gerecht werdende Behandlung und deren Folgen einzustehen hat (BGH NJW 2003, 2827). - BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …
Auszug aus OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06
Ein etwaiger Verstoß gegen § 375 Abs. 1a ZPO ist zudem nach § 295 ZPO geheilt (Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl., § 375 Rn 7 unter Hinweis auf BGH NJW 1996, 2734). - OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
Arzthaftung - keine Beweiserleichterung bei unterlassener Befunderhebung infolge …
Auszug aus OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06
Dass bei dem Verdacht eines Herzinfarkts eine Krankenhauseinweisung und weitergehende Untersuchungen hätten erfolgen müssen, ist selbstverständlich, kann aber keinen vorwerfbaren Fehler des Beklagten begründen, da er diesen Verdacht gerade nicht hatte (OLG Köln NJW 2006, 69).