Rechtsprechung
OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18 WEG |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 9; GKG § 47 Abs. 1, § 49a
Streitwert in Wohnungseigentumssachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenstreitwert im Berufungsverfahren betreffend eine Wohnungseigentumssache; Streitwert bei einer Streitigkeit um die Vermietung von Sondereigentum durch einen Wohnungseigentümer
- Wolters Kluwer
Gebührenstreitwert im Berufungsverfahren betreffend eine Wohnungseigentumssache; Streitwert bei einer Streitigkeit um die Vermietung von Sondereigentum durch einen Wohnungseigentümer
- rewis.io
Streitwert in Wohnungseigentumssachen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 9 ; GKG § 49a
Gebührenstreitwert im Berufungsverfahren betreffend eine Wohnungseigentumssache - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Sonthofen, 28.02.2018 - 1 C 332/17
- LG München I, 07.05.2018 - 1 S 4634/18
- LG München I, 20.06.2018 - 1 S 4634/18
- OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18 WEG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem …
Auszug aus OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18
Die Zustimmung zu dem Vertragsschluss kann den von § 9 ZPO geregelten Fällen gleichgesetzt werden (vgl. BGH Urt. v. 27.1.2011 - V ZB 255/10, NZM 2011, 367). - LG Frankfurt/Main, 02.02.2017 - 13 T 4/17
Anfechtung eines Beschlusses über die Erneuerung einer Kabelfernsehanlage: …
Auszug aus OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18
Das Interesse der Kläger ist daher in Anlehnung an die Regelung in § 9 ZPO zu bemessen (vgl. LG München I, Beschluss vom 25.9.2017 - 36 S 8485/17, ZMR 2018, 74; LG Frankfurt, Beschluss vom 02. Februar 2017 - 2-13 T 4/17, ZMR 2017, 500). - LG München I, 25.09.2017 - 36 S 8485/17
Bestimmung des Beschwerdewerts bei Beschluss über Installation von Rauchmeldern
- BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 39/01
Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses
Auszug aus OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18
Soweit in der Rechtsprechung bei Vermietungsbeschränkungen der Streitwert auf Grundlage des Jahresmietzinses befürwortet wurde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. September 2001 -2Z BR 39/01, ZWE 2002, 127), gilt dies nach Auffassung des Senates in Ansehung von § 9 Satz 2 ZPO nur, wenn auch die Mietdauer entsprechend beschränkt ist.
- LG Stuttgart, 26.11.2019 - 19 S 8/19
Streitwert für Beschluss zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels bei …
In einem solchen Fall, in dem ein wirtschaftliches Interesse nicht feststellbar oder nicht bezifferbar ist, weil genügende Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Wertes fehlen, ist eine Wertfestsetzung in Anlehnung an § 23 Abs. 3 RVG, § 36 Abs. 3 GNotKG auf 5.000,00 ? sachgerecht (so auch OLG München, Beschluss vom 23.10.2018 - 32 W 1603/18 WEG).