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   OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19   

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https://dejure.org/2019,31040
OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19 (https://dejure.org/2019,31040)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2019 - 6 U 1091/19 (https://dejure.org/2019,31040)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2019 - 6 U 1091/19 (https://dejure.org/2019,31040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 51 Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG a.F. § 8 Abs. 2 Nr. 10
    Nichtigerklärung der für Dienstleistung Werbung beanspruchten Marke einer politischen Partei wegen Verwechslungsgefahr mit älterer Marke

  • rewis.io

    Nichtigerklärung der für Dienstleistung Werbung beanspruchten Marke einer politischen Partei wegen Verwechslungsgefahr mit älterer Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung der Marke; Nichtigerklärung der Marke; politische Partei; Wortmarke; Markeneintragung; Die B. Partei; Dienstleistungsidentität; Verwechslungsgefahr; Kennzeichnungskraft; Zeichenähnlichkeit; Bösgläubigkeit der Markenanmeldung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 158 Abs. 6
    Nichtigerklärung einer deutschen Wort-Bildmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Marke "Die blaue Partei": Petry verliert Markenstreit mit der AfD

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • LG München I, 29.01.2019 - 33 O 421/18

    Streit um Markenrechte: AfD verklagt Ex-Parteichefin Petry

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.01.2019, Az. 33 O 421/18, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 29.01.2019, Az. 33 O 421/18, wird in Ziffern II. und III. ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

    Unter Abänderung des am 29.01.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts München I mit dem Aktenzeichen 33 O 421/18, wird die Klage abgewiesen.

  • LG Köln, 22.01.2019 - 31 O 401/17

    Namensschutz einer politischen Partei gegenüber einer später gegründeten Partei

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Das von der Beklagten mit Schriftsatz vom 25.01.2019 zur Akte gereichten Urteil des LG Köln, Az. 31 O 401/17 (Bl. 109 ff. d. A.) stehe den vorstehenden Ausführungen nicht entgegen.

    Die Klägerin habe "Die b. Partei" zunächst außergerichtlich auf Unterlassung der Führung des Namens "Die b. Partei" in Anspruch genommen und mit Klageschrift vom 15.12.2017 auf Unterlassung der Führung dieses Namens beim Landgericht Köln verklagt, das mit rechtskräftigem Urteil vom 22.01.2019 (Az. 31 O 401/17) die Klage abgewiesen habe.

    b) Auch eine nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliche Geltendmachung (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, § 242 Rn. 38 ff.) des markenrechtlichen Löschungsanspruchs kann (wobei dieser Einwand durch den ausdrücklich geregelten Einwendungskatalog in § 51 Abs. 4 MarkenG nicht ausgeschlossen wäre, vgl. Thiering, a.a.O., § 55 Rn. 66; BeckOK MarkenR/Kopacek, 18. Ed. 1.7.2019, MarkenG, § 55 Rn. 33) entgegen dem Dafürhalten der Beklagten nicht darin erblickt werden, dass aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln vom 22.01.2019 (Az. 31 O 401/17), mit dem ein namensrechtlicher Unterlassungsanspruch der Klägerin gegen die Partei "Die b. Partei" abgewiesen wurde, sich das hier streitgegenständliche Begehren auf Erklärung der Nichtigkeit der Beklagtenmarke "Die b. Partei" als sachwidrig und damit rechtsmissbräuchlich erweisen würde.

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    (1.) Eine klangliche Ähnlichkeit ist - auch wenn man zugrunde legt, dass sich bei einem Kombinationszeichen aus Wort und Bild (hier der Beklagtenmarke) der Verkehr klanglich regelmäßig nur am Wortbestandteil orientiert, wenn dieser wenigstens normale Kennzeichnungskraft besitzt (vgl. BGH GRUR 2009, 1055 Rn. 28 - airdsl; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 29 - Malteserkreuz; s.a. Hacker in Ströbele/Hacker, a.a.O. § 9 Rn. 455 m.w.N.) - zu verneinen, nachdem der klangliche Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen "Die B." und "Die b. Partei" aufgrund der unterschiedlichen Wortanzahl und des Zusatzes "Partei" gänzlich unterschiedlich ist.

    Denn Bildbestandteile eines Wort-/Bildzeichens prägen dessen Gesamteindruck bei der visuellen Wahrnehmung im Regelfall mit, sofern es sich nicht nur um eine nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende graphische Gestaltung (Verzierung) handelt (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; BGH GRUR 2000, 506, 509 - Attaché/Tisserand; BGH NJW-RR 2004, 1412 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2006, 60, Rn. 20 - coccodrillo; BGH GRUR 2008, 254 Rn. 36 - THE HOME STORE; BGH GRUR 2009, 1055 Rn.27 - airdsl).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Das Landgericht hat eine begriffliche Zeichenähnlichkeit zwischen der klägerischen Wortmarke "Die B." und der Wort-Bildmarke der Beklagten "Die b. Partei" angenommen (LGU Seiten 11 ff.), ohne ausdrücklich den Grad der Zeichenähnlichkeit festzustellen, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen sehr hoher (weit überdurchschnittlicher), hoher (überdurchschnittlicher), normaler (durchschnittlicher), geringer (unterdurchschnittlicher) und sehr geringer (weit unterdurchschnittlicher) Zeichenähnlichkeit unterschieden werden kann (vgl. BGH a.a.O. Rn. 49 - IPS/ISP; BGH GRUR 2013, 833 Rn. 55 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Weiter ist es möglich, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder in eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke dominiert oder prägt (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 30 - THOMSON LIFE).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Bei Identität der Dienstleistungen und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke sind nach den Vorgaben des Bundesgerichthofs strenge Anforderungen an den Zeichenabstand zu stellen, der zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr zu wahren ist (vgl. BGH GRUR 2015, 1004, Rn. 51 - IPS/ISP; BGH GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 382 Rn. 19 m.w.N. - BioGourmet; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 12. Auflage 2018, § 9 Rn. 42 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    (1.) Eine klangliche Ähnlichkeit ist - auch wenn man zugrunde legt, dass sich bei einem Kombinationszeichen aus Wort und Bild (hier der Beklagtenmarke) der Verkehr klanglich regelmäßig nur am Wortbestandteil orientiert, wenn dieser wenigstens normale Kennzeichnungskraft besitzt (vgl. BGH GRUR 2009, 1055 Rn. 28 - airdsl; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 29 - Malteserkreuz; s.a. Hacker in Ströbele/Hacker, a.a.O. § 9 Rn. 455 m.w.N.) - zu verneinen, nachdem der klangliche Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen "Die B." und "Die b. Partei" aufgrund der unterschiedlichen Wortanzahl und des Zusatzes "Partei" gänzlich unterschiedlich ist.
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Denn Bildbestandteile eines Wort-/Bildzeichens prägen dessen Gesamteindruck bei der visuellen Wahrnehmung im Regelfall mit, sofern es sich nicht nur um eine nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende graphische Gestaltung (Verzierung) handelt (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; BGH GRUR 2000, 506, 509 - Attaché/Tisserand; BGH NJW-RR 2004, 1412 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2006, 60, Rn. 20 - coccodrillo; BGH GRUR 2008, 254 Rn. 36 - THE HOME STORE; BGH GRUR 2009, 1055 Rn.27 - airdsl).
  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 75/15

    Wunderbaum II - Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
    Die (originäre) Kennzeichnungskraft wird durch die Eignung einer Marke bestimmt, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die vom Markenschutz erfassten, geschützten Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren bzw. Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (st. Rspr. vgl. etwa BGH GRUR 2017, 75 Rn. 19 - Wunderbaum II; BGH a.a.O. Rdnr. 31 - BioGourmet).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

  • BGH, 18.04.1991 - I ZR 176/89

    "Jenny/Jennifer"; Verwechslungsfähigkeit zweier Kennzeichen

  • BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr bei sinngemäß starker Ähnlichkeit

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