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   OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15   

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OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15 (https://dejure.org/2016,43460)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2016 - 34 SchH 14/15 (https://dejure.org/2016,43460)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 34 SchH 14/15 (https://dejure.org/2016,43460)
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  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Gegen einen Beschluss, der in materieller Rechtskraft erwachsen ist, wie dies bei der Entscheidung über Befangenheitsanträge gegen Schiedsrichter der Fall ist (vgl. § 1065 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Senat vom 20.12.2006, 34 Sch 16/06, juris Rn. 36 m. w. N.; Zöller/Geimer § 1037 Rn. 5), ist mit Blick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) als wesentlichem Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 49, 148/164; 87, 48/65; 107, 395/401 ff.) ein gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf unstatthaft.

    Die Garantie einer gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit gegen behauptete Rechtsverletzungen eröffnet keinen unbegrenzten Rechtsweg (BVerfGE 107, 395/401 mit 411).

    Die Garantie einer gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit gegen behauptete Rechtsverletzungen eröffnet keinen unbegrenzten Rechtsweg (BVerfGE 107, 395/401, 411).

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör ist damit nicht dargelegt, denn das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör gibt keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht mit Vorbringen einer Partei in der Weise auseinandersetzt, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269/286; BGH vom 21.2.2008, IX ZR 62/07, juris).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt keine Pflicht der Gerichte, sich mit dem Vorbringen einer Partei in der Weise auseinanderzusetzen, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269/286; BGH vom 5.5.2011, IX ZR 145/10, juris).

    Dass der Senat aus seiner objektivierten Sicht daraus andere Schlüsse als der Antragsteller gezogen hat, verletzt dessen Gehörsanspruch nicht, denn aus dem Anspruch folgt keine Pflicht der Gerichte, sich mit dem Vorbringen einer Partei in der Weise auseinanderzusetzen, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269/286; BGH vom 5.5.2011, IX ZR 145/10, juris).

  • OLG München, 25.02.2015 - 34 SchH 21/13

    Beendigung des Schiedsrichteramts und Ablehnung der Schiedsrichter

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Den mit Schriftsatz vom 23.12.2013 beim Oberlandesgericht gestellten und mit nachfolgenden Schriftsätzen ergänzten Antrag, das Amt der Schiedsrichter für beendet sowie hilfsweise deren Ablehnung für begründet zu erklären, hat der Senat in dem vorausgegangenen Verfahren (34 SchH 21/13) mit Beschluss vom 25.2.2015 zurückgewiesen.

    In dem einheitlich unter dem Az. 34 SchH 14/15 geführten Verfahren hat der Antragsteller in Reaktion auf die richterliche Eingangsverfügung nebst vorläufigem Hinweis vom 7.12.2015 (Bl. 29 d. A.) sowie wegen der richterlichen Behandlung seiner Eingaben im vorangegangenen Verfahren (34 SchH 21/13) und in Reaktion auf die Senatsbeschlüsse vom 18.1.2016 (Bl. 44/47 d. A.) und 22.2.2016 (Bl. 116/121 d. A.) am 10.3.2016 jeweils die befassten Richter wiederum wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

    Der Antragsteller setzt sein in den Verfahren 34 SchH 21/13 und 34 SchH 14/15 bislang zum Ausdruck gekommenes schematisiertes Vorgehen - wie unter Ziff. I.1.

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör besagt nicht, dass das Gericht eine von einer Partei angeregte oder beantragte, aus Rechtsgründen aber nicht erhebliche Aufklärung zu betreiben hätte (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585/1586; 2011, 49).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde dadurch nicht beeinträchtigt, denn er besagt nicht, dass das Gericht einem aus Rechtsgründen nicht erheblichen Beweisangebot nachzugehen habe (BVerfG NJW 2009, 1585/1586; 2011, 49).

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 145/10

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Bescheidung aller Einzelpunkte des

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt keine Pflicht der Gerichte, sich mit dem Vorbringen einer Partei in der Weise auseinanderzusetzen, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269/286; BGH vom 5.5.2011, IX ZR 145/10, juris).

    Dass der Senat aus seiner objektivierten Sicht daraus andere Schlüsse als der Antragsteller gezogen hat, verletzt dessen Gehörsanspruch nicht, denn aus dem Anspruch folgt keine Pflicht der Gerichte, sich mit dem Vorbringen einer Partei in der Weise auseinanderzusetzen, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269/286; BGH vom 5.5.2011, IX ZR 145/10, juris).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Zwar ist das Gericht bei Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge berechtigt und verpflichtet, auch mit der Gehörsverletzung "konkurrierende" Grundrechtsverstöße in dem Umfang, als diese denselben Streitgegenstand betreffen wie die geltend gemachte Gehörsverletzung, zu prüfen und ihnen gegebenenfalls abzuhelfen (BVerfG NJW 2005, 3059 f.; NJW 2013, 3506/3507 f.; Zöller/Vollkommer § 321a Rn. 13a und Rn. 19), so dass es angezeigt ist, die sonstigen Grundrechtsverstöße zugleich mit der Gehörsrüge geltend zu machen.

    Zwar ist das Gericht bei Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge berechtigt und verpflichtet, auch mit der Gehörsverletzung "konkurrierende" Grundrechtsverstöße in dem Umfang, als diese denselben Streitgegenstand betreffen wie die geltend gemachte Gehörsverletzung, zu prüfen und ihnen gegebenenfalls abzuhelfen (BVerfG NJW 2005, 3059 f.; NJW 2013, 3506/3507 f.; Zöller/Vollkommer § 321a Rn. 13a und Rn. 19), so dass es angezeigt ist, die sonstigen Grundrechtsverstöße zugleich mit der Gehörsrüge geltend zu machen.

  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör besagt nicht, dass das Gericht eine von einer Partei angeregte oder beantragte, aus Rechtsgründen aber nicht erhebliche Aufklärung zu betreiben hätte (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585/1586; 2011, 49).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde dadurch nicht beeinträchtigt, denn er besagt nicht, dass das Gericht einem aus Rechtsgründen nicht erheblichen Beweisangebot nachzugehen habe (BVerfG NJW 2009, 1585/1586; 2011, 49).

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Zwar ist das Gericht bei Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge berechtigt und verpflichtet, auch mit der Gehörsverletzung "konkurrierende" Grundrechtsverstöße in dem Umfang, als diese denselben Streitgegenstand betreffen wie die geltend gemachte Gehörsverletzung, zu prüfen und ihnen gegebenenfalls abzuhelfen (BVerfG NJW 2005, 3059 f.; NJW 2013, 3506/3507 f.; Zöller/Vollkommer § 321a Rn. 13a und Rn. 19), so dass es angezeigt ist, die sonstigen Grundrechtsverstöße zugleich mit der Gehörsrüge geltend zu machen.

    Zwar ist das Gericht bei Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge berechtigt und verpflichtet, auch mit der Gehörsverletzung "konkurrierende" Grundrechtsverstöße in dem Umfang, als diese denselben Streitgegenstand betreffen wie die geltend gemachte Gehörsverletzung, zu prüfen und ihnen gegebenenfalls abzuhelfen (BVerfG NJW 2005, 3059 f.; NJW 2013, 3506/3507 f.; Zöller/Vollkommer § 321a Rn. 13a und Rn. 19), so dass es angezeigt ist, die sonstigen Grundrechtsverstöße zugleich mit der Gehörsrüge geltend zu machen.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Soweit der Antragsteller beanstandet, dass die vorgebrachten Ablehnungsgründe inhaltlich nicht verarbeitet und daher nicht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung nicht erwogen worden seien, ist die Entscheidungserheblichkeit nach dem maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Gerichts (vgl. BVerfGE 86, 133) nicht dargetan.

    Nach dem Gesetz (vgl. § 313 Abs. 2 und 3 ZPO) sind die Gerichte weder gehalten, den Sachverhalt vollständig und mit den Worten der Parteien wiederzugeben, noch verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182/187 f.; 86, 133/145 f.).

  • BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14

    Zulässigkeit eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenen Durchbrechung der

    Auszug aus OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15
    Danach ist neben der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Weg einer Gegenvorstellung ebenso wenig rechtlich zulässig wie eine als Rechtsbehelf analog § 321a ZPO bezeichnete Eingabe wegen behaupteter sonstiger Grundrechtsverstöße (vgl. BGH vom 22.10.2015, VI ZR 25/14, juris m. w. N.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

  • OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06

    Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters

  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

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