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OLG Nürnberg, 06.05.2013 - 15 W 494/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zustimmung der mit Sanierungsvermerk eingetragenen Gemeinde zur Eintragung der Verpfändung des der Auflassungsvormerkung zugrunde liegenden Auflassungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 144, BGB §§ 1281, 1282, 1287
Eintragung des Pfändungsvermerks hinsichtlich eines in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstück in Sanierungsgebiet: Wie wird Vormerkung gepfändet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Amberg, 22.02.2013 - Ka-311A-10
- AG Amberg, 22.02.2013 - Ka-311A/10
- OLG Nürnberg, 06.05.2013 - 15 W 494/13
- BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 161
- BauR 2013, 1497
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Nürnberg-Fürth, 14.05.1980 - 13 T 1910/80
Keine Genehmigungspflicht zur Eintragung des Verpfändungsvermerks
Auszug aus OLG Nürnberg, 06.05.2013 - 15 W 494/13
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 14.05.1980 (MittBayNot 1980, 128) entschieden, dass, wenn die ein Grundstück in einem Umlegungsgebiet betreffende Auflassungsvormerkung verpfändet werde, für die Eintragung des Verpfändungsvermerks bei der Vormerkung keine Genehmigung des Umlegungsausschusses erforderlich sei.
- BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis …
Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2013, 161 veröffentlicht ist, bedarf es zur Eintragung des Verpfändungsvermerks der Zustimmung der Gemeinde nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB.