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   OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22   

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https://dejure.org/2022,23748
OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22 (https://dejure.org/2022,23748)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.08.2022 - 8 U 840/22 (https://dejure.org/2022,23748)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. August 2022 - 8 U 840/22 (https://dejure.org/2022,23748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VVG §§ 59, 63
    Keine Passivlegitimation eines Maklerpool-Betreibers für Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers

  • IWW

    VVG §§ 59, 63

  • rewis.io

    Berufung, Vertragsschluss, Versicherungsschutz, Leistungen, Versicherung, Beweisaufnahme, Versicherungsnehmer, Beweislast, Eintragung, Streithelfer, Versicherungssumme, Versicherer, Beratungspflichtverletzung, Schadensfall, Ergebnis der Beweisaufnahme, Vermutung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2013 - 5 U 356/12

    Schadensersatzanspruch aus Versicherungsmaklervertrag: Darlegungslast des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
    Die Klägerin durfte daher nicht davon ausgehen, dass sie die Beklagte erst noch beauftragen müsse, um für sie tätig zu werden sowie einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz am Markt ausfindig zu machen und auszuwählen (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2013 - 5 U 356/12, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
    Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZR 69/17, NJW-RR 2019, 1343 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
    Daher ist die Beweiswürdigung des Erstgerichts im Rahmen der §§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Wesentlichen darauf zu untersuchen, ob erhebliches Parteivorbringen übergangen worden ist, notwendige Beweise nicht erhoben worden sind, die Beweislast oder das Beweismaß verkannt worden sind oder im Rahmen der Würdigung gegen Denk- und Naturgesetze verstoßen worden ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14, NJW-RR 2017, 219 Rn. 10 m.w.N.; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 19. Aufl., § 529 Rn. 5).
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund erhobener Beweise getroffenen Feststellungen sind allerdings nur begründet, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine (ergänzende oder wiederholte) Beweisaufnahme in zweiter Instanz zu abweichenden Feststellungen führen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - VII ZR 170/17, NJW-RR 2018, 651 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 08.10.2018 - 1 U 932/18

    Inwieweit ist die Beweiswürdigung eines erstinstanzlichen Gerichts überprüfbar?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
    Solange die Beweiswürdigung innerhalb der zuvor genannten Grenzen sachlich überzeugt, wird die Berufung keinen Erfolg haben (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2018, 28845 Rn. 9; Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO, 3. Aufl., Rn. 857).
  • BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71

    Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
    Im Übrigen wurde dem Erfordernis der §§ 309, 156 Abs. 2 Nr. 3 ZPO durch eine Überleitung in das schriftliche Verfahren Genüge getan (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.1971 - X ZB 3/71, NJW 1971, 1936).
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