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   OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21   

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https://dejure.org/2021,59914
OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21 (https://dejure.org/2021,59914)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.11.2021 - 3 U 1137/21 (https://dejure.org/2021,59914)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. November 2021 - 3 U 1137/21 (https://dejure.org/2021,59914)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3, § 8 Abs. 2
    Haftung eines angestellten Rechtsanwalts für wettbewerbswidrigen Briefbogen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Dass die Kammern auch berufsrechtliche Maßnahmen gegen ihre Mitglieder ergreifen können, schließt ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen nicht aus, zumal damit ein vergleichsweise einfaches und schnelles Vorgehen zur Unterbindung berufswidrigen Verhaltens möglich ist (BGH GRUR 2006, 598 Rn. 14 - Zahnarztbriefbogen).

    Umstände könnte ein Vorgehen unverhältnismäßig sein (BGH GRUR 2006, 598 Rn. 15 - Zahnarztbriefbogen; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, 39. Aufl., UWG § 8 Rn. 3.65, 3.66).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 2 W 15/11

    Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts; Bindung des Gerichts an die Angaben der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Für die zu treffende Bewertung kommt der Wertangabe der Klagepartei, auch wenn diese für das Gericht nicht bindend, sondern anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung üblicher Wertfestsetzungen in vergleichbaren Fällen zu überprüfen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2011 - I-2 W 15/11, Rn. 8), eine wichtige Indizwirkung zu.
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    (BGH Beschluss v. 09.2.2012 - I ZR 142/11, GRUR-RS 2012, 07783).
  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Denn zu Beginn des Verfahrens, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, kann von diesen Angaben erfahrungsgemäß größere Objektivität erwartet werden, als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - X ZR 125/06).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 9/13

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Abmahnkosten, die neben dem Hauptanspruch als Nebenforderung geltend gemacht werden, erhöhen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG weder den Streit- noch den Beschwerdewert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - I ZR 9/13, Rn. 1).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2015 - 6 W 107/15
    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Dabei hängt der Umfang dieses Interesses von der Art des Verstoßes, insbesondere von seiner Gefährlichkeit und der Schädlichkeit der zu verbietenden Handlung, d.h. der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß einer künftigen Beeinträchtigung dieses Interesses, ab (OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2015 - 6 W 107/15, Rn. 3; Köhler/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. 2019, § 12 Rn. 5.5).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung (BGH GRUR 2011, 340 Rn. 27 - Irische Butter) eine Haftung von Personen, die zwar rein tatsächlich an einer Verletzung mitwirken, aber - wie etwa Plakatkleber oder Prospektverteiler - nicht entscheidungsbefugt und in völlig untergeordneter Stellung ohne eigenen Entscheidungsspielraum tätig sind, ausschließt, trifft dies auf den vorliegenden Fall offensichtlich nicht zu.
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    So hat der Bundesgerichtshof bereits ohne weiteres die Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer gegen eines ihrer Mitglieder bejaht und insoweit den dort geltend gemachten Unterlassungsanspruch nach § 8 I 1, Abs. 3 Nr. 2, § 5 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UWG bzw. nach § 4 Nr. 11 UWG a.F. für begründet erachtet (BGH GRUR 2012, 215 Rn. 11 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Im Hinblick auf das Grundrecht der Mitglieder aus Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG ist Voraussetzung für ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen Mitglieder zwar, dass (1) die in dem jeweiligen Kammergesetz vorgesehenen berufsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten (zB Rüge; berufsgerichtliches Verfahren) keine abschließende Regelung darstellen, (2) der Wettbewerbsverstoß aus der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten folgt und (3) der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Aufsichtsmaßnahmen möglicherweise ein milderes, aber gleich geeignetes Mittel) beachtet wird (BVerfGE 111, 366 = NJW 2004, 3765 (3766 f.)).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
    Das Fehlen einer Irreführungsgefahr könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn klarstellende Erläuterungen mit den beanstandeten Angaben in einer in sich geschlossenen Darstellung zusammen stehen würden (vgl. für Werbeangaben BGH, GRUR 2005, 438, jurisRn. 25 - Epson-Tinte).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

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