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   OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22   

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https://dejure.org/2022,40237
OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22 (https://dejure.org/2022,40237)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.12.2022 - 7 UF 865/22 (https://dejure.org/2022,40237)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2022 - 7 UF 865/22 (https://dejure.org/2022,40237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 51, § 31 Abs. 1 S. 2; FamFG § 225
    Abänderung der Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigen Ehegatten - Berücksichtigung eines in der abzuändernden Entscheidung dem Berechtigten vorbehaltenen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei der ...

  • rewis.io

    Rentenversicherung, Versorgungsausgleich, Versorgung, Besoldung, Beschwerde, Ehezeit, Anrecht, Antragstellung, Scheidung, FamFG, Scheidungsantrag, Versicherungskonto, Rechtsbeschwerde, Ehefrau, Die Fortbildung des Rechts, gesetzlichen Rentenversicherung, Deutsche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Voraussetzung für den Einstieg in ein Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist, dass sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung eines ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Voraussetzung für den Einstieg in ein Abänderungsverfahren nach Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten; Auswirkung einer Abänderung zugunsten des überlebenden Ehegatten

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzung für ein Abänderungsverfahren nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 122/21

    Versorgungsausgleichssache: Anforderungen an den Abänderungsantrag des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22
    Die Prüfung, ob sich die Abänderung zugunsten des überlebenden Ehegatten auswirkt, ist anhand einer Gesamtbetrachtung des Ausgleichsergebnisses vorzunehmen, das sich hypothetisch im Falle einer Totalrevison unter Lebenden ergeben hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - XII ZB 122/21, NZFam 2022, 685, beck-online).

    Dabei genügt die Wertänderung nur eines Anrechts (vgl. BGH, NZFam 2022, 685 Rn. 6, 7, beck-online).

    Die Prüfung, ob sich die Abänderung zugunsten des überlebenden Ehegatten auswirkt, ist anhand einer Gesamtbetrachtung des Ausgleichsergebnisses vorzunehmen, das sich hypothetisch im Falle einer Totalrevision unter Lebenden ergeben hätte (vgl. BGH, NZFam 2022, 685 Rn. 6, 7, beck-online).

  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 147/18

    Totalrevision im Versorgungsausgleich unter Anführung von für den Antragsteller

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22
    Er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf solche Umstände stützen, die für ihn an sich unvorteilhaft sind, im Ergebnis der Totalrevision aber wegen der Anwendung von § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG zu einem Wegfall des Versorgungsausgleichs insgesamt führen sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 641, beck-online).

    Da sich der BGH für eine Gesamtbetrachtung des Ausgleichsergebnisses ausgesprochen hat (vgl. BGH NJW-RR 2020, 641, Rn. 29 ff.), ist nach hiesiger Auffassung der vorbehaltene teilweise schuldrechtliche Ausgleich als Saldoposten zu berücksichtigen.

  • BGH, 16.05.2018 - XII ZB 466/16

    Uneingeschränkte Anwendung der Vorschrift über den Tod eines Ehegatten im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22
    Die damit verbundene Besserstellung des überlebenden Ausgleichspflichtigen und die möglichen Einschränkungen in der Versorgung der Hinterbliebenen des verstorbenen Ausgleichsberechtigten sind unvermeidbare Folge einer Gesetzeslage, welche einerseits im Abänderungsverfahren eine Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach den Regeln des neuen Rechts anordnet, andererseits keine Neubegründung von Versorgungsanrechten zugunsten Verstorbener vorsieht (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 833 Rn. 13, 14, beck-online).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 635/12

    Abänderungsverfahren über Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit der Vorschrift über

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1287) sind die Bestimmungen des § 31 VersAusglG im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG uneingeschränkt anzuwenden, wenn der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich nach früherem Recht zunächst rechtskräftig zugunsten eines Ehegatten durchgeführt worden war und dieser Ehegatte nach Rechtskraft der Ausgangsentscheidung verstorben ist.
  • AG Nürnberg, 24.08.2022 - 105 F 3341/21

    Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2022 - 7 UF 865/22
    Auf die Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 24.08.2022, Az.: 105 F 3341/21, in Ziffer 1 insoweit abgeändert, als die Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen vom 10.06.1996, Az: 4 F 0952/95 über den Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten mit Wirkung ab dem 01.08.2021 abgeändert wird.
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