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   OLG Nürnberg, 22.01.2009 - 1 Vs 1/09   

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https://dejure.org/2009,23813
OLG Nürnberg, 22.01.2009 - 1 Vs 1/09 (https://dejure.org/2009,23813)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.01.2009 - 1 Vs 1/09 (https://dejure.org/2009,23813)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 1 Vs 1/09 (https://dejure.org/2009,23813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Privatklageverfahren: Schuldfeststellung im Rahmen des Verfahrens über die Kostentragungspflicht; Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Einstellung eines Privatklageverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 383 Abs. 2; ; StPO § 310 Abs. 2; ; StPO § 471 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Einstellung eines Privatklageverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.10.1990 - 2 BvR 340/89

    Verfassungswidrigkeit einer "Beweisaufnahme" in Bezug auf die Schuldfrage nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.01.2009 - 1 Vs 1/09
    Das geltende Strafverfahrensrecht sieht keine Möglichkeit vor, außerhalb eines anhängigen Verfahrens Schuldfeststellungen zu treffen oder Aufklärungshandlungen in bezug auf die Schuldfrage vorzunehmen (BVerfG StV 1991, 114).

    Dabei darf es allerdings nur die keiner weiteren Aufklärung bedürftigen Umstände des Sachverhalts zugrunde legen (BVerfG StV 1991, 114, 115).

    Nach alledem hätte das Amtsgericht nach der Entscheidung vom 30.6.2006 keinerlei Beweiserhebung zur Klärung der Schuldfrage mehr vornehmen dürfen, sondern hätte bei der Kostenentscheidung maßgeblich nur feststellen und berücksichtigen dürfen, ob und inwieweit der Angeklagte nachvollziehbaren Anlass zur Privatklageerhebung gegeben hat (wegen der näheren Einzelheiten hierzu s. BVerfG StV 1991, 114).

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/06
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.01.2009 - 1 Vs 1/09
    Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.1.2008 (Az. 2 BvR 1975/06) wurden auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 30.6.2006 und der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.7.2006 hinsichtlich der zu den Kosten und Auslagen getroffenen Entscheidungen wegen Verletzung des Grundrechtes des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten des Privatklageverfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden

    Eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gewinnt als Eventualbeschwerde erst dann eigenständige Bedeutung, wenn das Hauptrechtsmittel keinen Erfolg hat (BGHSt 25, 77; 26, 250, 253; OLG Nürnberg, 1 Vs 1/09 v. 22.01.2009, zit. n. juris Rn. 25).
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