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   OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14   

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https://dejure.org/2014,31689
OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14 (https://dejure.org/2014,31689)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.07.2014 - 1 W 17/14 (https://dejure.org/2014,31689)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 1 W 17/14 (https://dejure.org/2014,31689)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 78 Abs 1 ZPO, § 569 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 922 ZPO
    Beschwerdeeinlegung im einstweiligen Rechtsschutz direkt beim Beschwerdegericht: Abhilfeentscheidung der ersten Instanz; fehlender Anwaltszwang in erster und zweiter Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren bei Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zulässigkeit der ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt eingelegten sofortigen Beschwerde des Antragstellers; Notwendigkeit einer Abhilfeentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren bei Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zulässigkeit der ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt eingelegten sofortigen Beschwerde des Antragstellers; Notwendigkeit einer Abhilfeentscheidung

  • rechtsportal.de

    Verfahren bei Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12

    Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14
    Es kann dabei offen bleiben, ob aus §§ 936, 920 111, 78 III ZPO die Freistellung des Beschlussverfahrens des Landgerichts (vgl. § 922 I 1 ZPO) vom Anwaltszwang i.S.v. § 569 III Nr. 1 ZPO folgt (für § 486 IV ZPO verneinend BGH NJW 2012, 2810 ff.).
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14
    Das bestimmende, Klage und die Anträge zum vorläufigen Rechtsschutz enthaltende Schreiben vom 9.5.2014 ist außerdem nicht einmal unterzeichnet (§§ 253 IV; 130 Nr. 6 ZPO), sodass es sowieso an wirksamen Anträge fehlt (vgl. zur Bedeutung der Unterschrift BGH, Beschluss vom 25.9.2012, VIII ZB 22/12 -JurionRS 2012, 25683).
  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14
    Insoweit schließt sich der Senat zumindest für den vorliegenden Fall der überwiegend vertretenen Auffassung an (OLG Celle NJW-RR 2009, 977 m.w.N.; Zöller/ Vollkommer, § 920 Rdn. 7; § 922 Rdn. 13 m.w.N.; § 78 Rdn. 21; Musielak/Weth, ZPO, 11. Aufl., § 78 Rdn. 24 m.w.N.; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 922 Rdn. 3; a.A. PG/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 920 Rdn. 4 m.w.N.; § 922 Rdn. 10 m.w.N.; Piekenbrock, in: BeckOK-ZPO, Stand: 15.7.2013; § 78 Rdn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14
    Es ist zunächst eine Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch herbeizuführen (vgl. zu Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen im Prozesskostenhilfeverfahren BGH NJW-RR 1994, 706).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Angesichts des nahenden Schulbeginns am 12.09.2022 und den nachvollziehbar geschilderten schweren Nachteilen für die Töchter der Beschwerdeführer bei einer späteren Entscheidung handelt es sich um einen Eilfall, bei dem im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes und zur Vermeidung einer Verzögerung eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ohne vorherige Durchführung eines Abhilfeverfahrens entschieden werden kann (vgl. OLG Koblenz, ZfWG 2009, 25; VGH BW, NVwZ-RR 1991, 166 zu § 148 VwGO; OLG Naumburg, BeckRS 2014, 19295).
  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 20 W 9/21

    Sofortige Beschwerde gegen den einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Wird die Beschwerde in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes direkt beim Beschwerdegericht eingelegt, muss die erste Instanz nicht zwingend über die Abhilfe befinden (OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 W 17/14, BeckRS 2014, 19295 unter II 1; Heßler in Zöller, ZPO 33. Aufl. § 572 Rn. 4; Mayer in BeckOK ZPO, 40. Ed. § 922 Rn. 14; Gehrlein, MDR 2003, 547, 552).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Wird die Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz direkt beim Beschwerdegericht eingelegt, muss die erste Instanz nicht zwingend über die Abhilfe befinden (OLG Naumburg, Beschl. v. 02.07.2014 - 1 W 17/14, juris Rn. 7; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.01.2002 - 13 W 4/02, BeckRS 2002, 17417 Rn. 20; BeckOK ZPO/Mayer, 46. Ed. 1.9.2022, § 922 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 922 Rn. 19).
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