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OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 211/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer unzumutbaren Härte; Sofortige Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Ausnahme von der Aufrechterhaltung der Ehe bis zum Ablauf eines Trennungsjahres
- Judicialis
BGB § 1565 Abs. 2; ; BGB § 1565 Abs. 1; ; BGB § 1599 Abs. 2; ; BGB § 1592 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Scheitern der Ehe - Anforderungen an Merkmal der unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 06.09.2004 - 271 F 121/04
- OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 211/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1812
- FamRZ 2005, 1839 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 29.04.1998 - 15 WF 203/98
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 211/04
Sie mag zwar als ausreichendes Indiz für das Scheitern der Ehe gemäß § 1565 Abs. 1 BGB gelten, erfüllt aber nicht die gesetzlich eindeutige und streng zu beurteilende Anforderung an einen in der Person des anderen Ehegatten liegenden Grund, der allein das sonst notwendige Abwarten des Trennungsjahres zu einer unzumutbaren Härte für den scheidungswilligen Ehegatten machen kann (so nam. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 722 ff.).
- OLG Zweibrücken, 07.02.2024 - 2 WF 26/24
Die außereheliche Beziehung - und die Härtefallscheidung
Umstände, die ausschließlich oder wenigstens vornehmlich in der Person des die Scheidung beantragenden Ehegatten ihre Ursache haben, sind insoweit für den von ihm gestellten Scheidungsantrag nach dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes von vornherein irrelevant (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 5. November 2004, 14 WF 211/04).