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   OLG Naumburg, 20.06.2013 - 2 U 14/13 (Baul)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23467
OLG Naumburg, 20.06.2013 - 2 U 14/13 (Baul) (https://dejure.org/2013,23467)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.06.2013 - 2 U 14/13 (Baul) (https://dejure.org/2013,23467)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 2 U 14/13 (Baul) (https://dejure.org/2013,23467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 6a S 2 BauGB vom 21.12.2006, § 40 Abs 1 S 1 Nr 13 BauGB, § 40 Abs 2 BauGB, § 42 BauGB
    Baurechtlicher Entschädigungsanspruch in Sachsen-Anhalt: Ausweisung eines Grundstücks im Bebauungsplan als "vorläufig festgesetztes Überschwemmungsgebiet"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Eigentümers eines als Hochwassergebiet ausgewiesenen Grundstücks auf Übernahme oder Zahlung einer Geldentschädigung durch die Gemeinde

  • ra.de
  • sikosa.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Eigentümers eines als Hochwassergebiet ausgewiesenen Grundstücks auf Übernahme oder Zahlung einer Geldentschädigung durch die Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzungen im B-Plan: Ansprüche des Eigentümers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06

    Bemessung der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.06.2013 - 2 U 14/13
    Chancen oder Aussichten begründen einen Entschädigungsanspruch nur dann, wenn sie im Zeitpunkt der Enteignung unmittelbar und so sicher bevorstehen, dass sie sich bereits als wertbildende Faktoren des genommenen Rechts auswirkten, der allgemeine Grundstücksverkehr ihnen also schon Rechnung trug (BGH, Urteil vom 11.10.2007, III ZR 298/06, BGHZ 174, 25 = NJW 2008, 515).
  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.06.2013 - 2 U 14/13
    Der Entschädigungsanspruch des § 40 Abs. 1 Nr. 8 BauGB (Festsetzung von "Grünflächen") gilt nur für die Ausweisung als öffentliche Grünfläche, nicht aber für eine Ausweisung als private Grünfläche (OVG Saarland, Urteil vom 25.06.2009, 2 C 478/07, BauR 2010, 576; Paetow in Berliner Komm. zum BauGB, 3. Aufl., Bd. II, § 40, Rdn. 10; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. III, Stand: 1. Sept. 2012, § 40, Rdn. 12, jeweils m. w. N.; vgl. auch Seite 5 der angefochtenen Entscheidung der Enteignungsbehörde).
  • BGH, 20.09.2012 - III ZR 264/11

    Enteignungsentschädigung für Beeinträchtigungen eines Grundstücks in Bayern durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.06.2013 - 2 U 14/13
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG nur rechtlich geschützte konkrete Werte und nicht bloße wirtschaftliche Interessen, Erwartungen oder Chancen; die individuellen Nachteile, die nicht allgemein jeden betreffen, müssen als Folge der Enteignung in Erscheinung treten (Urteil vom 20.09.2012, III ZR 264/11, BauR 2013, 446).
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