Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
| 2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 39 - 44) |
(1) 1Sind im Bebauungsplan
festgesetzt, ist der Eigentümer nach Maßgabe der folgenden Absätze zu entschädigen, soweit ihm Vermögensnachteile entstehen. 2Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 in Bezug auf Flächen für Sport- und Spielanlagen sowie des Satzes 1 Nr. 4 und 10 bis 14 nicht, soweit die Festsetzungen oder ihre Durchführung den Interessen des Eigentümers oder der Erfüllung einer ihm obliegenden Rechtspflicht dienen.
(2) 1Der Eigentümer kann die Übernahme der Flächen verlangen,
2Der Eigentümer kann anstelle der Übernahme die Begründung von Miteigentum oder eines geeigneten Rechts verlangen, wenn die Verwirklichung des Bebauungsplans nicht die Entziehung des Eigentums erfordert.
(3) 1Dem Eigentümer ist eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten, wenn und soweit Vorhaben nach § 32 nicht ausgeführt werden dürfen und dadurch die bisherige Nutzung seines Grundstücks wirtschaftlich erschwert wird. 2Sind die Voraussetzungen des Übernahmeanspruchs nach Absatz 2 gegeben, kann nur dieser Anspruch geltend gemacht werden. 3Der zur Entschädigung Verpflichtete kann den Entschädigungsberechtigten auf den Übernahmeanspruch verweisen, wenn das Grundstück für den im Bebauungsplan festgesetzten Zweck alsbald benötigt wird.
pflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungs-
ansprüche
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Rechtsprechung zu § 40 BauGB
197 Entscheidungen zu § 40 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige ...
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern ...
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Nichtvollziehung eines Bebauungsplans: Anspruch eines Grundstückseigentümers auf ...
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
- BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an das ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06
Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender ...
- KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
Eigentumsverdrängende Bebauungsplanung: Bemessung der Entschädigung des ...
- BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der ...
- BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
Querverweise
Auf § 40 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung
- § 37 (Planfeststellung und Plangenehmigung)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 17b (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 40 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 (Inhalt des Bebauungsplans)